Zurechnung des Ertrags aus einem Schulderlass im Zusammenhang mit einem Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft - Fortentwicklung der Rechtsprechung

11.03.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 11. März 2015
Aktenzeichen: IV R 38/10

  1. Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer Personengesellschaft ist der Ertrag aus einem Forderungsverzicht der Gesellschaftsgläubiger dem Neugesellschafter zuzurechnen, wenn nach den im konkreten Fall getroffenen Vereinbarungen der Neugesellschafter die betreffenden Verbindlichkeiten anstelle des Altgesellschafters wirtschaftlich tragen sollte.
  2. Ist vereinbart, dass der Neugesellschafter die [...]

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