Ausgabe 38/2015: »Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ++ Erbschaftsteuer ++ KMU«
Ausgabe 38/2015: »Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ++ Erbschaftsteuer ++ KMU«
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz gilt spätestens für das Geschäftsjahr 2016. Für KMU bedeutet das vor allem eines: Erleichterungen durch die angehobenen Schwellenwerte und Abbau der Bürokratie. Damit der Konzernlagebericht allerdings auch externen Prüfungen standhält, empfiehlt es sich, den DRS 20 anzuwenden und einen sehr guten Überblick über die wesentlichen Angabe- bzw. Erläuterungspflichten zu haben.
Für Sie als Ersteller und Controller des Einzel- oder Konzernabschlusses heißt genau das aber auch eine Menge Arbeit – denn im Gegensatz zu den sonstigen Erleichterungen sind Umfang und Anforderungen der Anhangangaben immens gestiegen. Damit die Darstellung der finanziellen Situation Ihres Unternehmens trotzdem rechtssicher gelingt, sollten Sie sich also rechtzeitig auf den neuesten Stand der Vorschriften bringen.
Am besten in folgendem Intensiv-Seminar von den Referenten Oliver Glück und Klaus J. Grimberg:
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Inkl. aller Neuerungen für den Jahresabschluss nach BilRUG! |
Anhang und Lagebericht optimal gestalten für Einzel- und Konzernabschlüsse » |