Zuständigkeit

29.02.2024  — Von Dorit Raffel. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

In Kapitel:

Gemeinden, Landkreise, ÄmterKommunale Gleichstellungsbeauftragte sind zuständig für die jeweilige Gemeinde oder den Landkreis, für die bzw. den die Stelle eingerichtet wurde.

Im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches hat die kommunale Gleichstellungsbeauftragte die Aufgabe, die Gemeinden, Landkreise und Ämter bei deren Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern, zu unterstützen.

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