Aktuelle BFH-Urteile

Mit uns bleiben Sie stets bestens informiert.

Alle aktuellen BMF-Schreiben und BFH-Urteile erhalten Sie auch bequem per E-Mail mit unserem kostenlosen Newsletter »Bilanzierung aktuell«

Kostenlosen Newsletter anfordern

Veröffentlicht: 12. September 2019
Aktenzeichen: VIII R 31/15

  1. Stückzinsen sind als Teil des Gewinns aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG nach der Einführung der Abgeltungsteuer auch dann zu besteuern, wenn die der Veräußerung zugrunde liegende Forderung vor dem 1. Januar 2009 erworben wurde.
  2. Die Übergangsregelung des § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 2 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (nunmehr § 52 Abs. 28 Satz 16 Halbsatz 2 EStG) führt nicht zu einer echten Rückwirkung hinsichtlich der Besteuerung von Stückzinsen im Veranlagungszeitraum 2009, da sie lediglich die bereits bestehende Rechtslage klarstellt.

Urteil vom 7.5.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 12. September 2019
Aktenzeichen: XI R 44/17

Die für die Einräumung der Option ursprünglich angefallenen Anschaffungskosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien.

Urteil vom 22.5.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 12. September 2019
Aktenzeichen: X B 117/18

  1. NV: Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z-Bons.
  2. NV: Weisen die Z-Bons technisch bedingt keine Stornierungen aus, liegt ein schwerer formeller Fehler der Kassenaufzeichnungen vor, der die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nötig macht.
  3. NV: Die Richtsatzschätzung ist eine anerkannte Schätzungsmethode. Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung der Richtsatzschätzung in einem Revisionsverfahren überprüft werden soll, bedarf es daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch der (umfassenden) Darlegung kritischer Literaturansichten.

Urteil vom 8.8.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 12. September 2019
Aktenzeichen: III R 69/18

NV: Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht mehr anzunehmen, wenn die von dem Kind aufgenommene Erwerbstätigkeit bei einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse bereits die hauptsächliche Tätigkeit bildet und sich die weiteren Ausbildungsmaßnahmen als eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg in dem bereits aufgenommenen Berufszweig gerichtete Nebensache darstellen.

Urteil vom 22.5.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 05. September 2019
Aktenzeichen: X R 33/17

NV: Die Regelung über das --in Fällen verspäteter oder unterbliebener Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen festzusetzende-- Verspätungsgeld (§ 22a Abs. 5 EStG) verstößt weder gegen das Verbot der Doppelbestrafung noch gegen die Unschuldsvermutung.

Urteil vom 20.2.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 05. September 2019
Aktenzeichen: I R 51/17

  1. Die fehlende Besicherung einer Forderung aus Lieferbeziehungen gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985).
  2. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Forderungsausbuchung oder -abschreibung (entgegen Senatsurteile vom 24. Juni 2015 - I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258, und vom 17. Dezember 2014 - I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261).
  3. Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht im Zusammenhang mit Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsrecht nicht entgegen.

Urteil vom 27.2.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 05. September 2019
Aktenzeichen: I R 81/17

  1. Die nicht ausreichende Besicherung eines Darlehens oder eines Regressanspruchs aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft gehören grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000).
  2. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (entgegen Senatsurteile vom 24. Juni 2015 - I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258, und vom 17. Dezember 2014 - I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261).
  3. Ob einer Korrektur nach § 1 Abs. 1 AStG der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Unionsrechts entgegensteht, bestimmt sich nach einer Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Bei der Korrektur von Gesellschafterforderungen aus Darlehen oder Bürgschaften sind das wirtschaftliche Eigeninteresse und die Finanzierungsverantwortung auf der einen Seite sowie die strukturelle Nähe zur Eigenkapitalausstattung und die Änderung des Vermögens- und Liquiditätsstatus des Darlehensgebers bzw. Bürgen auf der anderen Seite zu berücksichtigen.

Urteil vom 27.2.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 05. September 2019
Aktenzeichen: III R 36/15

Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Büfettanlagen) mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind.

Urteil vom 11.4.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 05. September 2019
Aktenzeichen: VI R 11/17

  1. Die Einkünfte aus der Jagd stehen im Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb, wenn sich das gepachtete Jagdausübungsrecht auf die bewirtschafteten Pachtflächen erstreckt.
  2. Bilden die Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetriebs einen Eigenjagdbezirk und werden diesem durch Vertrag gestützt auf § 5 Abs. 1 BJagdG Flächen angegliedert, so ist der Zusammenhang der Jagd in dem vergrößerten gepachteten Eigenjagdbezirk mit dem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb jedenfalls dann noch zu bejahen, wenn die Jagd überwiegend auf eigenbetrieblich genutzten Flächen ausgeübt wird.
  3. Ist Inhaberin des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs eine Personengesellschaft, kann der erforderliche Zusammenhang der Einkünfte aus der Jagd mit dem Betrieb der Personengesellschaft regelmäßig nur gegeben sein, wenn das Jagdausübungsrecht einem Gesellschafter zusteht.

Urteil vom 22.5.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 05. September 2019
Aktenzeichen: XI R 11/17

  1. Liegt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen ein Steuerpflichtiger im Auftrag des MDK Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten erstellt, eine Tätigkeit vor, die dem Anwendungsbereich des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG unterfällt?
  2. Falls die Frage 1 bejaht wird:
    1. Reicht es für die Anerkennung eines Unternehmers als eine Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG aus, dass dieser als Subunternehmer im Auftrag einer Einrichtung, die nach nationalem Recht als soziale Einrichtung im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG anerkannt ist, Leistungen erbringt?
    2. Falls die Frage 2a) verneint wird: Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die pauschale Übernahme der Kosten einer anerkannten Einrichtung im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG durch die Kranken- und Pflegekassen ausreichend dafür, dass auch ein Subunternehmer dieser Einrichtung als eine anerkannte Einrichtung zu beurteilen ist?
    3. Falls die Fragen 2a) und 2b) verneint werden: Darf der Mitgliedstaat die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter davon abhängig machen, dass der Steuerpflichtige einen Vertrag mit einem Träger der sozialen Sicherheit oder Sozialfürsorge tatsächlich abgeschlossen hat, oder reicht es für eine Anerkennung aus, dass nach nationalem Recht ein Vertrag abgeschlossen werden könnte?

Urteil vom 10.4.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 05. September 2019
Aktenzeichen: XI R 1/18

  1. Die im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltende Einschränkung des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG (jetzt: § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG) zur Gegenseitigkeit findet gemäß § 15 Abs. 4b UStG unter den dort genannten Voraussetzungen auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren Anwendung. Fehlt es in den dort genannten Fällen an der für eine Vorsteuer-Vergütung erforderlichen Gegenseitigkeit, ist auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren der Vorsteuerabzug des nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers für sämtliche Eingangsleistungen ausgeschlossen.
  2. § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG (jetzt: § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG) und § 15 Abs. 4b UStG verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht.

Urteil vom 22.5.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 05. September 2019
Aktenzeichen: X R 14/17

NV: Wurde der vom Steuerpflichtigen geltend gemachte Investitionsabzugsbetrag vom FA versagt, hat das FG nicht nur die Voraussetzungen für dessen Inanspruchnahme nach § 7g Abs. 1 EStG zu prüfen. Gleichzeitig muss es auch klären, ob einem gewinnmindernden Abzug die in § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG angeordnete Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags entgegensteht, wenn zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem FG der dreijährige Investitionszeitraum --möglicherweise ohne Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsgutes-- bereits abgelaufen war.

Urteil vom 20.3.2019

Zum Artikel

Veröffentlicht: 05. September 2019
Aktenzeichen: II R 58/15

  • NV: Einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei mehreren Miterben muss klar und eindeutig entnommen werden können, gegen welche Beteiligten der Erbengemeinschaft sich die Feststellungen richten.
  • NV: Ein nichtiger Bescheid wahrt die Festsetzungsfrist nicht. Eine Ablaufhemmung kann sich daher nicht aus der Anfechtung eines solchen Bescheids ergeben.
  • Urteil vom 26.6.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 05. September 2019
    Aktenzeichen: II B 21/18

    NV: Die Grunderwerbsteuerbegünstigung des § 6 Abs. 2 GrEStG ist nach § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG ausgeschlossen, soweit die Gesellschafter der Personengesellschaft ihre Anteile innerhalb von fünf Jahren vor dem Erwerbsvorgang durch Umwandlung einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft in die Personengesellschaft erhalten haben.

    Urteil vom 5.6.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 05. September 2019
    Aktenzeichen: VIII B 51/19

    1. NV: Die Kanzleiräume des Prozessbevollmächtigten sind keine Diensträume i.S. des § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO.
    2. NV: In Ausnahmefällen kann der Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Waffengleichheit einen Anspruch auf Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten begründen.

    Urteil vom 4.7.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 05. September 2019
    Aktenzeichen: VIII B 146/18

    1. NV: Die Klagebefugnis einer Personengesellschaft gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO geht nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über, wenn diese auf eine Kapitalgesellschaft verschmolzen wird.
    2. NV: Gegenüber einem negativen Feststellungsbescheid, mit dem die Feststellung inländischer Einkünfte einer Personengesellschaft in Ermangelung des Vorliegens einer Mitunternehmerschaft abgelehnt wird, sind sämtliche Gesellschafter auch ohne die Beschränkung des § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt.

    Urteil vom 13.6.2019

    Zum Artikel
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.04.2019 III R 36/15

    Veröffentlicht: 05. September 2019
    Aktenzeichen: III R 6/18

    NV: Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH ein Grundstück mit Betriebsvorrichtungen (hier: Autohaus mit Portalwaschanlage, Hebebühnen, Druckluft-Kältetrockner und Werbeturm) vermietet. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen nur einen geringen Teil des Anlagevermögens ausmachen.

    Urteil vom 11.4.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 05. September 2019
    Aktenzeichen: XI B 15/19

    1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Steuerausweis in einer Rechnung nicht i.S. von § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG "unrichtig" ist, wenn der betreffende Umsatz zwar nach dem Unionsrecht steuerbefreit ist, der Steuerpflichtige sich jedoch nicht mit Erfolg darauf beruft.
    2. NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Berufen auf die Steuerbefreiung nach dem Unionsrecht nicht mehr möglich ist, wenn eine Änderung der betreffenden Steuerfestsetzung nach den §§ 172 ff. AO ausscheidet.

    Urteil vom 31.7.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 05. September 2019
    Aktenzeichen: V R 6/19 (V R 33/16)

    1. NV: Der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung setzt voraus, dass der Eintritt des Steuertatbestands zum Zeitpunkt der Anzahlung "sicher" sein muss.
    2. NV: Maßgeblich ist hierfür, ob im Zeitpunkt der Anzahlung alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands bereits bekannt sind, so dass der Gegenstand der Lieferung genau bestimmt ist.
    3. NV: Der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung hängt nicht davon ab, ob der Zahlungsempfänger im Zahlungszeitpunkt die Leistung objektiv erbringen kann und ob er das will.
    4. NV: Es reicht aus, wenn anhand objektiver Umstände nicht erwiesen ist, dass der Anzahlende zum Zeitpunkt der Zahlung wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung ungewiss ist.
    5. Urteil vom 27.3.2019

      Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: II R 22/17

    1. Überlässt ein Steuerpflichtiger, der seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahme-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, zu seinem Betriebsvermögen gehörende Grundstücke gegen ein vorausgezahltes Entgelt zur Nutzung für die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen, kann er das Gestattungsentgelt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 EStG auf den Vorauszahlungszeitraum verteilen, wenn der Nutzungsüberlassungs- und der Vorauszahlungszeitraum mehr als fünf Jahre betragen.
    2. Voraussetzung für die Verteilung der Einnahme ist, dass der Vorauszahlungszeitraum anhand objektiver Umstände – und sei es auch im Wege sachgerechter Schätzung - feststellbar (bestimmbar) ist und einen Nutzungsüberlassungszeitraum von mehr als fünf Jahren entgilt.

    Urteil vom 22.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: VII R 9/19 (VII R 4/09)

    Hat das BVerfG entschieden, dass eine Steuerrechtsnorm mit Bestimmungen des GG unvereinbar ist und die Fortgeltung der Vorschrift bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber angeordnet, und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, entspricht es billigem Ermessen, der Finanzbehörde die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

    Urteil vom 18.7.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: VIII R 31/16

    Die pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG, die vom Steuerpflichtigen durch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nach § 6 Abs. 2 InvStG abgewendet werden kann, verstößt nicht gegen Unionsrecht und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Urteil vom 14.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: X R 35/17

    1. Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrages kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger über den nach § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 2 AO zurückfordern; in diesem Fall ist die Anwendung des § 37 Abs. 2 AO nicht durch speziellere Vorschriften ausgeschlossen.
    2. § 37 Abs. 2 AO setzt kein Verschulden voraus.
    3. Der Umstand, dass die ZfA über mehrere Jahre hinweg eine Auszahlung von Zulagen allein auf Grund der ihr vom Anbieter übermittelten Daten veranlasst und erst später eine Prüfung der Zulageberechtigung des Empfängers vornimmt, führt nicht zur Verwirkung des Rückforderungsanspruchs.

    Urteil vom 22.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: III B 125/18

    NV: Der Verzicht auf die Einvernahme von Zeugen in der mündlichen Verhandlung ist als Prozesshandlung nicht frei widerruflich.

    Urteil vom 2.7.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: II R 22/17

    1. NV: Ein Bewertungsfehler liegt vor, wenn die Finanzbehörde bei der Schätzung der Jahresrohmiete über die tatsächliche Ausstattung und Gestaltung des zu bewertenden Grundstücks und damit über Schätzungsgrundlagen im Irrtum war und die Jahresrohmiete unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse der Höhe nach offensichtlich unzutreffend geschätzt hat.
    2. NV: Eine wesentliche Veränderung von Räumen kann vorliegen, wenn durch Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen ihre Beschaffenheit derart verbessert wurde, dass keine Vergleichbarkeit mehr mit dem Zustand des ursprünglichen Baujahrs besteht, sondern sie einem späteren Baujahr zuzuordnen sind. Die übliche Miete richtet sich dann nach dem Entgelt für Räume des späteren Baujahrs.

    Urteil vom 22.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: IX B 123/18

    NV: Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn die angefochtene Entscheidung und die zitierten Divergenzentscheidungen nicht zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind.

    Urteil vom 21.6.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: X B 114/18

    NV: Ein FG verstößt gegen seine Pflicht, die Entscheidung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen, wenn es im Urteil ohne nähere Begründung die vom FA vorgenommene Vollschätzung der Einnahmen übernimmt und sich nicht mit der in den Gerichtsakten enthaltenen Stellungnahme des vom FG selbst beauftragten gerichtseigenen Prüfers auseinandersetzt, der mit einer vertret- und nachvollziehbaren Begründung zu einer wesentlich geringeren Schätzung als das FA kommt.

    Urteil vom 16.7.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: X B 14/19

    1. NV: Das FG verletzt seine Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, wenn es seine Entscheidung in zentralen Punkten auf den bloßen --formal und inhaltlich zwischen den Beteiligten umstrittenen-- Vermerk eines Steuerfahnders über eine "Besprechung" mit einer Person, die als Zeuge in Betracht gekommen wäre, stützt, ohne diese Person selbst zu vernehmen.
    2. NV: Das FG verletzt seine Pflicht, einen beantragten Beweis grundsätzlich zu erheben, wenn es einerseits zwar ausführt, die unter Beweis gestellte Tatsache könne als wahr unterstellt werden, so dass die Beweiserhebung entbehrlich sei, in seiner Entscheidung aber letztlich vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache ausgeht.

    Urteil vom 16.7.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: III R 16/18

    NV: Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht anzunehmen, wenn ein Kind nach der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, die im Vergleich zu einer weiteren Ausbildung als "Hauptsache" anzusehen ist.

    Urteil vom 21.3.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 29. August 2019
    Aktenzeichen: III R 16/18

    NV: Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht anzunehmen, wenn ein Kind nach der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, die im Vergleich zu einer weiteren Ausbildung als "Hauptsache" anzusehen ist.

    Urteil vom 21.3.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: IV R 13/17

    1. Der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn i.S. des § 34a Abs. 2 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Danach ansetzende außerbilanzielle Gewinnkorrekturen sind hierbei nicht zu berücksichtigen.
    2. Der Übernahmegewinn i.S. des § 4 Abs. 4 Satz 1 UmwStG ist hingegen Bestandteil dieses Gewinns.
    3. Nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG ist nicht der nicht entnommene Gewinn i.S. des Abs. 2 als individuelle (mitunternehmeranteilsbezogene) Saldogröße, sondern es sind die für die Ermittlung dieser Saldogröße erforderlichen individuellen Berechnungsfaktoren gesondert festzustellen.

    Urteil vom 9.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: V R 64/17

    Erbringt der Programmmanager eines Kundenbindungssystems entgeltliche Verwaltungsleistungen an Partnerunternehmen, an die er auch Prämienpunkte verkauft, die die Partnerunternehmer an ihre Kunden zur Einlösung beim Programmmanager ausgeben, führt der vergütungslose Verfall von Prämienpunkten dazu, dass sich das Entgelt für die Verwaltungsleistungen des Programmmanagers an die Partnerunternehmen nachträglich erhöht.

    Urteil vom 26.6.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: VII R 10/18

    Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.

    Urteil vom 30.4.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: VIII R 20/16

    1. Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG). Ein entsprechender Antrag kann auch vorsorglich gestellt werden (Anschluss an das Senatsurteil vom 28. Juli 2015 - VIII R 50/14, BFHE 250, 413, BStBl II 2015, 894).
    2. Die Antragsfrist des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG gilt auch, wenn Kapitalerträge in Gestalt verdeckter Gewinnausschüttungen aus einer unternehmerischen Beteiligung erst durch die Außenprüfung festgestellt werden und der Steuerpflichtige in der unzutreffenden Annahme, keine Kapitalerträge aus der Beteiligung erzielt zu haben, in seiner Einkommensteuererklärung keinen Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG gestellt hat.
    3. Kennt der Steuerpflichtige das Antragsrecht gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG, stellt aber gleichwohl keinen entsprechenden Antrag, weil er wegen eines Irrtums über die zutreffende Qualifikation seiner Einkünfte annimmt, keine Kapitalerträge in Gestalt verdeckter Gewinnausschüttungen aus der Beteiligung zu erzielen, liegt darin kein Fall höherer Gewalt i.S. von § 110 Abs. 3 AO.

    Urteil vom 15.4.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: VIII R 35/16

    1. Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, üben eine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 EStG aus.
    2. Der Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs steht die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte nicht entgegen, wenn er weiterhin leitend und eigenverantwortlich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig ist. An einer eigenverantwortlichen Tätigkeit fehlt es jedoch, wenn angestellte Prüfingenieure eigenständig Hauptuntersuchungen durchführen und dabei lediglich stichprobenartig überwacht werden.

    Urteil vom 14.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: VIII R 35/16

    1. Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, üben eine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 EStG aus.
    2. Der Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs steht die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte nicht entgegen, wenn er weiterhin leitend und eigenverantwortlich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig ist. An einer eigenverantwortlichen Tätigkeit fehlt es jedoch, wenn angestellte Prüfingenieure eigenständig Hauptuntersuchungen durchführen und dabei lediglich stichprobenartig überwacht werden.

    Urteil vom 14.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: IX R 36/17

    Nimmt der Steuerpflichtige ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlusts verwendet worden ist.

    Urteil vom 12.3.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: X R 7/18

    1. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten erfordert zusätzlich die Außerordentlichkeit dieser Einkünfte. Hierfür ist im Falle der Kapitalisierung von Altersbezügen entscheidend, dass eine solche Zusammenballung der Einkünfte in dem betreffenden Lebens-, Wirtschafts- und Regelungsbereich nicht dem typischen Ablauf entspricht. Ob darüber hinaus in dem konkreten Vertrag die Möglichkeit einer Kapitalabfindung bereits von Anfang an vorgesehen war oder nicht, hat demgegenüber nur indizielle Bedeutung.
    2. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Kapitalabfindungen von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen kann in der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 22 Nr. 5 Satz 13 EStG nicht allein mit der Begründung verneint werden, eine solche Kapitalisierungsmöglichkeit sei in dem betreffenden Altersvorsorgevertrag von Anfang an vorgesehen gewesen.

    Urteil vom 11.6.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: XI R 17/18

    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Antrags auf "schlichte" Änderung i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind nicht strenger als die Anforderungen an die Konkretisierung des Gegenstands des Klagebegehrens i.S. des § 65 Abs. 1 FGO.

    Urteil vom 22.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: II B 84/18

    1. NV: Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, findet die Zulassung der Revision nur statt, wenn für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund ordnungsgemäß dargelegt ist und vorliegt.
    2. NV: Es ist nicht für sich genommen völkerrechtswidrig, wenn ein Staat Regelungen für Sachverhalte trifft, die in seinem Hoheitsgebiet Rechtswirkungen auslösen.

    Urteil vom 25.6.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: IV R 34/16

    1. NV: Erfüllt der einzige Kommanditist einer KG nicht die Voraussetzungen eines Mitunternehmers, verbirgt sich hinter der KG ertragsteuerrechtlich der Komplementär als Allein-Unternehmer.
    2. NV: Der hinter der Personengesellschaft stehende Allein-Unternehmer ist Schuldner der Gewerbesteuer. An ihn sind Gewerbesteuermessbescheid und Zerlegungsbescheid zu richten.

    Urteil vom 6.6.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 22. August 2019
    Aktenzeichen: IX B 27/19

    NV: Die Voraussetzungen für die Feststellung der Einkünfte- und Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind in der Rechtsprechung des BFH geklärt.

    Urteil vom 21.6.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 16. August 2019
    Aktenzeichen: IV R 12/16

    1. Die Grundsätze über das Verpächterwahlrecht gelten nicht nur bei Beendigung einer "echten Betriebsaufspaltung", sondern auch dann, wenn eine "unechte Betriebsaufspaltung" beendet wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. April 2002 - X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, unter B.II.3.c bb (1)).
    2. Für die Einbringung des ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 Abs. 1 UmwStG reicht es aus, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen der Ausgangsgesellschaft in das Sonderbetriebsvermögen der Zielgesellschaft überführt werden; eine Übertragung in das Gesamthandsvermögen ist nicht erforderlich.

    Urteil vom 17.4.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 16. August 2019
    Aktenzeichen: V R 70/17

    Werbung i.S. von § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO ist auch durch die Vermietung von Standflächen bei Kongressen möglich.

    Urteil vom 26.6.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 16. August 2019
    Aktenzeichen: V R 7/19 (V R 38/16)

    Fahrunterricht in einer Fahrschule ist ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt und deshalb nicht unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL fällt.

    Urteil vom 23.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 16. August 2019
    Aktenzeichen: V R 8/19 (V R 51/16)

    Unternehmer können sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen.

    Urteil vom 26.6.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 16. August 2019
    Aktenzeichen: VI R 28/17

    Übernimmt der Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers, wendet er damit keinen Arbeitslohn zu (Aufgabe des BFH-Urteils vom 21.01.2010 - VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639).

    Urteil vom 9.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 16. August 2019
    Aktenzeichen: VIII R 2/16

    1. Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe --insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters-- ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit.
    2. Der Rentenberater erzielt auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, denn seine Tätigkeit ist im Schwerpunkt beratender Natur und --anders als die gesetzlichen Regelbeispiele-- nicht berufsbildtypisch durch eine selbständige fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis sowie durch Aufgaben der Vermögensverwaltung geprägt.

    Urteil vom 7.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 16. August 2019
    Aktenzeichen: VIII R 26/16

    1. Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe --insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters-- ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit.
    2. Der Rentenberater erzielt auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, denn seine Tätigkeit ist im Schwerpunkt beratender Natur und --anders als die gesetzlichen Regelbeispiele-- nicht berufsbildtypisch durch eine selbständige fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis sowie durch Aufgaben der Vermögensverwaltung geprägt.

    Urteil vom 7.5.2019

    Zum Artikel

    Veröffentlicht: 16. August 2019
    Aktenzeichen: VII R 33/17

    NV: Die Zollfreiheit nach Teil III, Abschnitt II, Anhang 3 der KN auf Grundlage der "Liste der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vergebenen internationalen Freinamen (INN) für pharmazeutische Stoffe, für die Zollfreiheit gilt" setzt voraus, dass die zu verzollende Ware sowohl mit ihrem INN als auch mit ihrer Chemical Abstracts Service Registry Number (CAS RN) dort genannt ist.

    Urteil vom 23.5.2019

    Zum Artikel
    nach oben