Aktuelle BFH-Urteile

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Veröffentlicht: 19. Dezember 2019
Aktenzeichen: I R 16/17

Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG.

Urteil vom 22.5.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: V R 11/19 (V R 35/15)

  1. NV: Der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung setzt voraus, dass der Eintritt des Steuertatbestands zum Zeitpunkt der Anzahlung "sicher" sein muss.
  2. NV: Maßgeblich ist hierfür, ob im Zeitpunkt der Anzahlung alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands bereits bekannt sind, so dass der Gegenstand der Lieferung genau bestimmt ist.
  3. NV: Der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung hängt nicht davon ab, ob der Zahlungsempfänger im Zahlungszeitpunkt die Leistung objektiv erbringen kann und ob er das will.
  4. NV: Es reicht aus, wenn anhand objektiver Umstände nicht erwiesen ist, dass der Anzahlende zum Zeitpunkt der Zahlung wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung ungewiss ist.

Urteil vom 27.3.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: III R 34/18

  1. Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.02.2016 (sog. 500+) sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen.
  2. Es handelt sich auch nach europarechtlichen Grundsätzen um Familienleistungen gleicher Art.
  3. Die Mitteilung einer ausländischen Behörde über die Gewährung einer Familienleistung hat Bindungswirkung für die Familienkasse (vgl. Senatsurteil vom 26.07.2017 - III R 18/16, BFHE 259, 98, BStBl II 2017, 1237). Erfolgt diese erst nach der Kindergeldfestsetzung, so stellt diese eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse i.S. des § 70 Abs. 2 EStG dar.

Urteil vom 25.7.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: IV R 50/16

  1. Zum Gewerbeertrag einer Personengesellschaft gehört nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG auch der Gewinn eines Fiskalerben aus der Aufgabe des von einer verstorbenen natürlichen Person ererbten Mitunternehmeranteils.
  2. Der durch den Wegfall eines negativen Kapitalkontos, das der ohne Abfindung ausscheidende Kommanditist nicht ausgleichen muss, entstehende Aufgabegewinn wird durch gleich hohe Verluste der verbleibenden Gesellschafter, auf die das negative Kapitalkonto des Ausgeschiedenen zu verteilen ist, betragsmäßig ausgeglichen mit der Folge, dass der Gewerbeertrag der Personengesellschaft rechnerisch unberührt bleibt.

Urteil vom 19.9.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: IV R 51/16

  1. Endgültig einnahmelos ist eine Kapitalbeteiligung erst, wenn feststeht, dass Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen aus der nämlichen Beteiligung niemals als Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i.S. des § 3 Nr. 40 EStG einer bestandskräftigen Veranlagung des Steuerpflichtigen oder einer bestandskräftigen gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung seiner Einkünfte zugrunde gelegen haben.
  2. Die endgültige Einnahmelosigkeit ist ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

Urteil vom 25.7.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: VI R 52/17

  1. Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG.
  2. Dem amtlich bestellten Betreuer ist der Pflege-Pauschbetrag nur aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu gewähren, da dem Betreuer aus dem Betreuungsverhältnis die Pflege des Betreuten nicht zwangsläufig i.S. des § 33 Abs. 2 EStG erwächst.

Urteil vom 4.9.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: X R 9/17

  1. Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung.
  2. Die gewerbliche Darlehenshingabe verlangt eine "bankähnliche" bzw. "bankentypische" Tätigkeit.
  3. Bloße Darlehensgewährungen führen zu keiner sachlichen Verflechtung und begründen keine Betriebsaufspaltung.
  4. Der Steuerpflichtige kann als Gläubiger der Kapitalerträge jedenfalls dann eine der Anteilseigner-Kapitalgesellschaft nahe stehende Person i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 EStG sein, wenn er aufgrund seiner Beteiligung an dieser über die Mehrheit der Stimmrechte in deren Gesellschafterversammlung verfügt (Anschluss an BFH-Urteil vom 20.10.2016 - VIII R 27/15, BFHE 256, 248, BStBl II 2017, 441).

Urteil vom 9.7.2019

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Leistungen, die den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben; kein Beweisantrag zu Rechtsfragen

Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: XI B 49/19

  1. NV: Handwerkskurse für Kinder, die den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben, sind nicht umsatzsteuerfrei.
  2. NV: Rechtsfragen, die nicht das in einem anderen Staat geltende Recht, Gewohnheitsrecht oder Statuten (vgl. § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 293 ZPO) betreffen, sind einer Beweiserhebung nicht zugänglich.

Urteil vom 8.10.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: V R 58/17

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Liegt eine zu den zu Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen dazugehörige Dienstleistung vor, die von Versicherungsmaklern und -vertretern i.S. von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL steuerfrei erbracht wird, wenn ein Steuerpflichtiger, der für eine Versicherungsgesellschaft eine Vermittlungstätigkeit ausübt, dieser Versicherungsgesellschaft zusätzlich auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt?

Urteil vom 5.9.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: III R 21/16

NV: Einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25.09.2018 - GrS 2/16, BFHE 263, 225, BStBl II 2019, 262).

Urteil vom 22.5.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: VI R 39/17

NV: Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind bei einem Fremd-Geschäftsführer einer GmbH kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn (Bestätigung des BFH-Urteils vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496).

Urteil vom 4.9.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: V R 36/18

NV: Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, im Mahlen von Getreide einerseits und der Zugabe von Zusatzstoffen andererseits umsatzsteuerrechtlich eigenständige Leistungen zu sehen.

Urteil vom 26.9.2019

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Veröffentlicht: 12. Dezember 2019
Aktenzeichen: II R 4/16

Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden.

Urteil vom 28.5.2019

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Veröffentlicht: 27. November 2019

Bezug:TOP 15 der Sitzung AO III/2019

Geschäftszeichen: IV A 3 -S 0465/19/10004 :001 2019/1038543

Der VIII. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 4. Juli 2019, VIII B 128/18, BFH/NV S. 1060, unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 25. April 2018, IX B 21/18, BStBl II S. 415, und vom 3. September 2018, VIII B 15/18, BFH/NV S. 1279, entschieden, dass die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2012 auszusetzen ist.

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Veröffentlicht: 2. Dezember 2019

Geschäftszeichen: IV A 4 -S 1547/19/10001 :001 2019/1054438

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Veröffentlicht: 2. Dezember 2019

Bezug: BMF-Schreiben vom 5. August 2004 -IV B 7 - S 7220 - 46/04 - (BStBl I S. 638) -

Geschäftszeichen: III C 2 - S 7246/19/10002 :001 2019/1029562

Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr 12 UStG i. V. m. Nr 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG).

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Veröffentlicht: 2. Dezember 2019

Geschäftszeichen: IV B 6 -S 1315/19/10050 :003 2019/1045269

Anliegend übersende ich die am 14./15. November 2019 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Artikel 26 des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. August 1989 in der durch das am 1. Juni 2006 unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2018.

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Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: II R 36/16

  1. Die von Erblasser herrührenden Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren oder die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen noch begründet hat, sind Nachlassverbindlichkeiten.
  2. Steuerschulden können nicht abgezogen werden, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung darstellen.
  3. An der wirtschaftlichen Belastung fehlt es, wenn bei objektiver Würdigung der Verhältnisse nicht damit gerechnet werden kann, dass der Steuergläubiger seine Forderung geltend machen werde.
  4. Ändern sich die Verhältnisse nachträglich in der Weise, dass entgegen der Erwartung zum Todeszeitpunkt mit einer Geltendmachung der Steuerforderung zu rechnen ist, ist dies ein Ereignis mit materiell-rechtlicher Rückwirkung, das die Änderung des Erbschaftsteuerbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ermöglicht.

Urteil vom 11.7.2019

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Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: III B 38/19

  1. NV: Führt das FG die Prozessakten in Papierform, ist die Akteneinsicht in die dem FG vorgelegten Behördenakten gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO i.d.F. ab 01.01.2018 nur "in Diensträumen" zu gewähren.
  2. NV: Diensträume sind außerhalb des Gerichts befindliche Räume eines anderen Gerichts oder einer Behörde. Die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts sind keine Diensträume.
  3. NV: § 78 Abs. 3 Satz 2 FGO i.d.F. ab 01.01.2018 begründet keine Pflicht des FG, in Papierform vorgelegte Behördenakten zu digitalisieren und in elektronischer Form zum Abruf bereit zu stellen.

Urteil vom 6.9.2019

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Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: V R 38/17

  1. Eine Revision ist auch dann zulässig, wenn das FG der Klage zwar stattgibt, dem Klagebegehren aber nicht voll entspricht.
  2. Bei einer Schlussrechnung ergibt sich der Vorsteuerabzug aus der ausgewiesenen Umsatzsteuer abzüglich der bereits in den Abschlagsrechnungen enthaltenen Umsatzsteuer.
  3. Eine berichtigte Rechnung setzt ein Dokument voraus, das spezifisch und eindeutig auf die berichtigte Rechnung bezogen ist.

Urteil vom 5.9.2019

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Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: I B 16/19

  1. NV: Eine Aussetzungsentscheidung gemäß § 74 FGO kann nicht allein durch den Berichterstatter getroffen werden, wenn zuvor der Vollsenat einen Beweisbeschluss gefasst hat.
  2. NV: Die Aussetzungsentscheidung erfordert eine Ermessensausübung, bei der insbesondere prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen sind.

Urteil vom 23.9.2019

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Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: XI R 7/17

  1. NV: Der Anwendungsbereich des § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a.F. ist nicht auf Leistungen bei Veranstaltungen beschränkt.
  2. NV: Trainerleistungen stellen mit sportlichen Leistungen zusammenhängende Tätigkeiten dar, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, wenn der Sport auf demselben Niveau und in vergleichbarer Qualität ohne die zu prüfende Tätigkeit nicht gewährleistet wäre.

Urteil vom 23.7.2019

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Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: V R 38/18

  1. Steht aufgrund einer Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden.
  2. Der sich aus der USt-IdNr. ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann nicht durch die bloße Annahme einer Briefkastenanschrift widerlegt werden.

Urteil vom 26.9.2019

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Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: II R 4/17

Ist ein Erbe aus Gründen, die ausschließlich in seiner Person ihre Ursache haben, verpflichtet, das Erbe an einen Dritten weiterzuleiten, stellt diese Verpflichtung keine vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG dar.

Urteil vom 11.7.2019

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Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: V R 57/17

Die Veräußerung von "gebrauchten" Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Urteil vom 5.9.2019

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Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: II R 13/16

Durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze sind für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftsteuer geeignet, wenn der Gutachterausschuss bei der Ermittlung die an ihn gerichteten Vorgaben des BauGB sowie der darauf beruhenden Verordnungen eingehalten und die Liegenschaftszinssätze für einen Zeitraum berechnet hat, der den Bewertungsstichtag umfasst. Auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung oder der Veröffentlichung der Liegenschaftszinssätze durch den Gutachterausschuss kommt es für ihre zeitliche Anwendung nicht an.

Urteil vom 18.9.2019

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Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: VIII B 86/19

NV: Die unterlassene Benachrichtigung über beigezogene und verwertete Strafakten führt nicht zu einer Revisionszulassung wegen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung, wenn der Beschwerdeführer nicht schlüssig darlegt, was er bei Kenntnis von der Aktenbeiziehung noch zusätzlich Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte (Anschluss an den BFH-Beschluss vom 31.12.2012 - III B 95/12, BFH/NV 2013, 768).

Urteil vom 16.9.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 50/16

Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom 15.03.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat.

Urteil vom 22.8.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 47/17

  1. Auf den Zeitpunkt der Entrichtung des Entgeltes kommt es für die Steuerentstehung bei Sollversteuerung nicht an.
  2. Da § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG nicht unionsrechtskonform auslegbar ist, setzt die Anwendung von Art. 10 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 64 MwStSystRL) voraus, dass der Steuerpflichtige sich auf die Vorschrift beruft.

Urteil vom 22.8.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 51/17

Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit.

Urteil vom 6.6.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 13/18

Gehen der Leistende und Leistungsempfänger rechtsfehlerhaft davon aus, dass der Leistende Steuerschuldner ist, obwohl der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG), sind die sich aus der Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger entstehenden Zinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn das FA die für die Leistung geschuldete Steuer vom vermeintlichen statt vom wirklichen Steuerschuldner vereinnahmt hatte, der Leistende seine Rechnungen mit Steuerausweis berichtigt und den sich hieraus ergebenden Vergütungsanspruch an den Leistungsempfänger abtritt.

Urteil vom 26.9.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 15/18

  1. Für § 233a Abs. 5 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 AO ist bei mehrfachen Änderungen von Steuerfestsetzungen die letzte Zahlung auf den Steuerbescheid maßgeblich, in dem die Besteuerungsgrundlage enthalten war, die aufgrund des Änderungsbescheids entfällt.
  2. Für die Bestimmung des Steuerschuldners bei Bauleistungen kommt es ausschließlich auf die Voraussetzungen von § 13b UStG, nicht aber darauf an, ob der Leistungsempfänger geltend macht, dass er nicht Steuerschuldner nach dieser Vorschrift sei, dass er einen Steuerbetrag an den leistenden Bauunternehmer nachzahlt oder dass das FA gegen einen Erstattungsanspruch, der sich aus einer unzutreffenden Anwendung von § 13b UStG ergibt, aufrechnen kann, so dass hierin kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 233a Abs. 2a AO liegt.
  3. Ist ein Zinserlass gemäß § 239 Abs. 1 AO i.V.m. § 163 AO in der Weise geboten, dass jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft ist, handelt es sich bei den in dieser Weise erlassenen Zinsen nicht um festzusetzende Zinsen i.S. von § 233a Abs. 5 Satz 3 AO.
  4. Eine Zinspflicht nach § 233a AO ist sachlich unbillig, wenn der Leistende bei der Ausführung seines Umsatzes in Übereinstimmung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungsanweisungen davon ausgehen konnte und musste, dass nicht er, sondern der Leistungsempfänger Steuerschuldner sei.

Urteil vom 8.10.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 16/18

  1. Für die Finanzierung des Trägers einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung i.S. von § 68 Nr. 9 AO kommt es auf den Mitteltransfer an, der ihm ohne eigene Gegenleistung zufließt.
  2. Zum Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 9 AO gehören nur notwendige Nebentätigkeiten zur Eigen- und Grundlagenforschung.

Urteil vom 26.9.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 27/19 (V R 1/17)

Liefert der Unternehmer Gegenstände, für die er den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG nicht in Anspruch nehmen konnte, sind diese Lieferungen in die Bemessung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 28 UStG nicht einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen erst durch die Veräußerungstätigkeit entsteht.

Urteil vom 26.9.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V B 57/18

  1. NV: Das FG verstößt nicht gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn es eine Klage abweist, obwohl das beklagte FA keinen (ausdrücklichen) Antrag auf Klageabweisung gestellt hat.
  2. NV: Entscheidet das FG über einen kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung gestellten Verlegungsantrag (hier: am Nachmittag des Vortags) nicht vor Beginn der am nächsten Vormittag terminierten mündlichen Verhandlung, liegt hierin keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Urteil vom 16.8.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: III R 64/18

NV: Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten des Steuerpflichtigen voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht. Ein Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit liegt beispielsweise auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige bei der Entstehung der Forderung seine Mitwirkungspflichten verletzt.

Urteil vom 17.7.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: X S 6/19

  1. NV: Eine Akteneinsicht nach § 78 FGO scheidet bei einer unzolässigen Anhörungsrüge aus.
  2. NV: Besondere, über § 78 FGO hinausgehende Rechte, insbesondere auf Akteneinsicht, können im gerichtlichen Verfahren nicht aus Art. 15 DSGVO hergeleitet werden.

Urteil vom 29.8.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: II B 79/18

  1. NV: Eine analoge Anwendung der §§ 13a und 13b ErbStG auf den im Privatvermögen des Erblassers gehaltenen, ererbten Mietwohnbestand scheidet mangels Regelungslücke aus. Der Gesetzgeber hat mit der abgestuften Ausgestaltung der unterschiedlichen Begünstigungen für ererbtes Vermögen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er ererbte Mietwohngrundstücke im Privatvermögen in deutlich geringerem Maße begünstigen will als ererbte, im Betriebsvermögen gehaltene Mietgrundstücke, die die Voraussetzungen des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG erfüllen.
  2. NV: Die Differenzierung zwischen verschiedenen Begünstigungsregelungen von Mietwohngrundstücken in den Vermögensarten Betriebs- und Privatvermögen ist trotz der enormen Ungleichbehandlung verfassungskonform.

Urteil vom 29.8.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: VI R 12/16

NV: Soll ein Arbeitnehmer an einem künftigen Veräußerungserlös des Unternehmens, für das er tätig ist, beteiligt werden, so stellt die Zahlung im Zeitpunkt des Zuflusses Arbeitslohn dar.

Urteil vom 3.7.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: IV R 49/16

  1. NV: Eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands ist zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält. Ein Erfüllungsrückstand setzt jedoch voraus, dass der Steuerpflichtige zur Betreuung der Versicherungen rechtlich --vertraglich oder gesetzlich-- verpflichtet ist. Leistungen, die ohne Rechtspflicht erbracht werden, sind für die Bemessung der Rückstellung irrelevant (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
  2. NV: Die Vertragsauslegung obliegt dem FG als Tatsacheninstanz. Entspricht sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB, verstößt sie nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze und ist sie jedenfalls möglich, ist sie für den BFH bindend.

Urteil vom 25.7.2019

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Veröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: II R 38/16

Die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt.

Urteil vom 11.7.2019

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Veröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: X B 155/18

  1. NV: Zahlt ein berufsständisches Versorgungswerk die vor dem 01.01.2005 entstandenen Anwartschaften in zwei Teilkapitalbeträgen über zwei Veranlagungszeiträume verteilt aus, kommt eine Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nicht in Betracht, sofern die eine Zahlung nicht lediglich als geringfügige Zusatzleistung zu der anderen (Haupt-)Zahlung angesehen werden kann.
  2. NV: Bei der Anwendung und Auslegung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG differenziert die höchstrichterliche Rechtsprechung zwischen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einerseits und den anderen Einkunftsarten andererseits. Die zur Begünstigung von Aktienoptionen bei Arbeitnehmern geltende Rechtsprechung kann daher nicht auf den Bezug von Kapitalauszahlungen von Versorgungswerken übertragen werden.

Urteil vom 19.8.2019

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Veröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: X B 56/19

  1. NV: Entrichtet ein in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Pflichtversicherter zusätzlich Beiträge zur privaten Basis-Kranken- und Pflegeversicherung, sind nur die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben abziehbar (Senatsurteil vom 29.11.2017 - X R 5/17, BFHE 260, 148, BStBl II 2018, 230).
  2. NV: Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber des Steuerpflichtigen diesen rechtsirrig nicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angemeldet hat und der Steuerpflichtige daher einen bestehenden privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrag nicht mit Wirkung auf den Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis gekündigt hat.
  3. NV: Die Darlegung eines schwerwiegenden Rechtsfehlers, der ausnahmsweise auf der Grundlage des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen kann, setzt voraus, dass in der Beschwerdebegründung die besonderen Umstände, die den Rechtsfehler als einen "schwerwiegenden" und die Vorentscheidung als unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar kennzeichnen, ausgeführt werden.

Urteil vom 29.8.2019

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Veröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: XI R 2/17

Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens aus Gastronomieleistungen und der Zurverfügungstellung einer öffentlichen Toilette erzielt, sind selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG ermäßigt zu besteuern, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gedient haben.

Urteil vom 23.7.2019

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Veröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: VI R 37/16

  1. Die Handwerkskammer führt als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen öffentlichen Haushalt i.S. des § 3 Nr. 58 EStG.
  2. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG kann nur gewährt werden, wenn die Einkommensgrenzen des im Einzelfall einschlägigen Wohnraumförderungsgesetzes oder des Landesgesetzes zur Wohnraumförderung eingehalten sind.

Urteil vom 3.7.2019

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Veröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: V R 2/16

  1. "Sondervermögen" i.S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Richtlinie 77/388/EWG sind Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i.S. der Richtlinie 85/611/EWG und diesen Organismen ähnliche Fonds.
  2. Ähnlich in diesem Sinne sind Fonds, die gleiche Merkmale aufweisen wie OGAW und vergleichbare Umsätze tätigen oder diesen zumindest so weit ähnlich sind, dass sie mit ihnen im Wettbewerb stehen, was zumindest voraussetzt, dass das nationale Recht eine besondere staatliche Aufsicht für solche Vermögen vorsieht.

Urteil vom 5.9.2019

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Veröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: X B 38/19

NV: Ein in der Verletzung der Wartepflicht des § 47 Abs. 1 ZPO liegender Verfahrensmangel wird geheilt, wenn das Ablehnungsgesuch später rechtskräftig zurückgewiesen wird.

Urteil vom 29.8.2019

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Veröffentlicht: 14. November 2019

Bezug: BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2016 -BStBl I S. 1451 -

Geschäftszeichen: III C 2 -S 7107/19/10005 :011 2019/0974402

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2016, BStBl I S. 1451, hat das BMF zu Anwendungsfragen des § 2b UStG Stellung genommen. Zwischenzeitlich wurde die Frage der europarechtlichen Anforderungen an die Auslegung der Regelung des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG mit der Europäischen Kommission diskutiert. Im Lichte dieser Erörterungen gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Das vollständige BMF-Schreiben samt Anhang lesen Sie hier »

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Veröffentlicht: 13. November 2019

Geschäftszeichen: IV B 5 -S 1325/18/10001 :001 2019/0995000

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 Absatz 4 AStG bis zu einer gesetzlichen Änderung in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AStG, in denen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 9 Absatz 2 des Anhangs I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossen-schaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (ABl. 2002, L 114, Seite 6) zu beachten ist, wie folgt anzuwenden:

Abweichend von § 6 Absatz 4 Satz 1 AStG ist eine Stundung auf Antrag des Steuer-pflichtigen

  1. in fünf gleichen Jahresraten vorzunehmen, die nach § 234 AO zu verzinsen sind,
  2. ohne dass es auf eine erhebliche Härte bei alsbaldiger Einziehung ankommt und
  3. ohne Sicherheitsleistung, es sei denn, der Steueranspruch erscheint -zum Beispiel mangels Beitreibungshilfe - gefährdet.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Im Auftrag

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Veröffentlicht: 13. November 2019

Bezug: TOP 8 der Sitzung mit den für die Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22. bis 24. Oktober 2019 (ESt IV/19)

Geschäftszeichen: IV C 5 -S 2300/19/10009 :003 2018/0806621

§ 49 Einkommensteuergesetz (EStG) führt die inländischen Einkünfte im Sinne der beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Absatz 4 EStG) abschließend auf. Gemäß § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b EStG gehören hierzu Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die aus inländischen öffentlichen Kassen einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienst-verhältnis gewährt werden, ohne dass ein Zahlungsanspruch gegenüber der inländischen öffentlichen Kasse bestehen muss.

Das vollständige BMF-Schreiben samt Anhang lesen Sie hier »

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