Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine Anschaffungskosten

23.06.2011  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 22. Juni 2011
Aktenzeichen: I R 2/10

Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren.

Urteil vom 20. April 2011

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