23.06.2011 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 22. Juni 2011
Aktenzeichen: I R 2/10
Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren.
Urteil vom 20. April 2011
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