20.02.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 20. Februar 2013
Aktenzeichen: V R 23/11
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht die Befugnis, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, dem Insolvenzverwalter zu. Er übt dieses Recht für das gesamte Unternehmen des Insolvenzschuldners aus.
Urteil vom 20. Dezember 2012
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