Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

20.02.2013  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 20. Februar 2013
Aktenzeichen: V R 23/11

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht die Befugnis, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, dem Insolvenzverwalter zu. Er übt dieses Recht für das gesamte Unternehmen des Insolvenzschuldners aus.

Urteil vom 20. Dezember 2012

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