Sehr geehrte Damen und Herren,
immer dann, wenn eine Geschäftsfreundebewirtung vorliegt, handelt es sich um eine Zuwendung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - aber niemals um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Keine Sachbezugswerte, mit denen Sie sich herumschlagen müssen.
Aber bitte verabschieden Sie sich nicht gedanklich von der Sache, denn der Drops ist noch nicht gelutscht, wie es so schön heißt. Sie gehen auf Kosten Ihres eigenen Arbeitgebers essen. Also sind Ihre Verpflegungsmehraufwandspauschalen um € 9,60 zu kürzen - vorausgesetzt Sie bekommen eine Pauschale! Aber was, wenn nicht?
Ihre Referenten erklären Ihnen in aller Ruhe und ausführlich, wo die Tücken im Reisekostenrecht liegen und wie Sie fehlerfrei abrechnen:
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Die neue Reisekostenreform 2014
"Bin über alle wichtigen Neuerungen hervorragend informiert worden."
Teilnehmer Wilhelm Egelseer, Wellpappe Forchheim GmbH & Co. KG
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Ihre FiBuGate-Redaktion wünscht Ihnen eine interessante Lektüre!