E-Bilanz

Stand: 20.11.2014

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§ 5b EStG wurde durch das Steuerbürokratieabbaugesetz Ende 2008 eingeführt, doch ließ sich die Finanzverwaltung bis Ende August 2010 Zeit, eine erste Steuer-Taxonomie im Entwurf zu veröffentlichen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind danach die Inhalte sämtlicher Bilanzarten, inklusive der aperiodisch zu erstellenden Umwandlungs- oder Liquidationsbilanzen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Die E-Bilanz ist erstmals verpflichtend entweder als Handelsbilanz und GuV einschließlich einer steuerlichen Überleitungsrechnung oder als Steuerbilanz für nach dem 31. Dezember 2012 beginnende Wirtschaftsjahre zu übermitteln. Davon betroffen sind alle Unternehmen, ungeachtet ihrer Größe oder Rechtsform, die freiwillig oder verpflichtend Bilanzen aufstellen. Nach § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG darf die Finanzbehörde den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Daten dabei selbst bestimmen. Darüber hinaus existieren für bestimmte Sachverhalte Erleichterungen. So ist beispielsweise die Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, elektronisch zu übermitteln. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird es zudem nicht beanstandet, wenn die Bilanz und GuV für ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen oder inländischer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sowie Bilanzen und GuV von steuerbefreiten Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, übermittelt werden.

Technische Grundlagen der E-Bilanz

Im BMF-Schreiben vom 19. Januar 2010, BStBl. I 2010, S. 47 hat sich die Finanzverwaltung auf das Übermittlungsformat XBRL festgelegt. XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist eine Computersprache für die Erstellung, den Austausch und den Vergleich von Unternehmensinformationen, insbesondere Finanzdaten, auf elektronischem Wege. Mit dem Einsatz von XBRL wird primär das Ziel verfolgt, den „elektronischen Datenaustausch durch ein syntaktisch exaktes und semantisch eindeutiges Datenformat“ (vgl. XBRL e.V., Leitfaden zur HGB-Taxonomie 3.0, online im Internet unter www.xbrl.de). zu fördern.

Um aber die E-Bilanz nach § 5b EStG an die Finanzverwaltung übermitteln zu können, bedarf es zudem der ERiC-Schnittstelle (ERiC = Elster Rich Client). Dies ist eine Validierungssoftware der Finanzverwaltung, die in das EDV-System des Steuerpflichtigen implementiert werden muss.

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Taxonomie der E-Bilanz

Eine Taxonomie (taxis = Ordnung, nomos =Gesetzt) ist ein Ordnungsschema. Analog zum Bilanz und GuV Gliederungsschema nach HGB stellt die Finanzverwaltung auf eine eigene Taxonomie bei der Übermittlung der E-Bilanz ab. Die Taxonomie Steuer steht unter www.eSteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Die elektronische Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt dabei grundsätzlich nach der Kerntaxonomie. Sie beinhaltet die Positionen für alle Rechtsformen, Unternehmensgrößen und Branchen, wobei im jeweiligen Einzelfall nur die Positionen zu befüllen sind, zu denen auch tatsächlich Geschäftsvorfälle vorliegen. Die restlichen Positionen werden mit den sog. NiL-Werten (NiL = Not in List) automatisch durch die jeweilige Software befüllt.

Die Taxonomie umfasst ein Stammdaten-Modul (GCD-Modul) und ein Jahresabschluss-Modul (GAAP-Modul). Das GAAP-Modul enthält ein Datenschema zur Übermittlung der gebräuchlichen Berichtsbestandteile für Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen, das GCD-Modul hingegen ein Datenschema zur Übermittlung von Dokumentinformationen, Informationen zum Bericht und Informationen zum Unternehmen.

Gemäß BMF-Schreiben vom 5. Juni 2012, BStBl. I 2012, S. 598, sollen die Taxonomien regelmäßig aktualisiert werden. Dem Grundsatz nach ist dabei eine Taxonomie nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden. Allerdings wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn eine Version auch für das Vorjahr verwendet wird. Eine neue Version der Taxonomie wird jährlich jeweils im Frühjahr veröffentlicht und kann ab November desselben Jahres für Übermittlungen nach § 5b EStG verwendet werden.

Branchentaxonomien

Für bestimmte Wirtschaftszweige (vom HGB abweichende Rechnungslegungsvorschriften, z.B. RechtsKredV) wurden daneben noch zusätzlich sog. Branchentaxonomien erstellt, die in diesen Fällen für die Übermittlung der Datensätze zu verwenden sind.

Spezialtaxonomien

Spezialtaxonomien sind völlig eigenständige Taxonomien, wohingegen die Ergänzungstaxonomien die Kerntaxonomie lediglich ergänzen.

Überleitungsrechnung mit der E-Bilanz

Auch bei Einreichung der E-Bilanz besteht weiterhin das Wahlrecht nach § 60 Abs. 2 EStDV, entweder eine Steuerbilanz oder eine taxonomiekonforme Handelsbilanz plus Überleitungsrechnung einzureichen. Der Unterschied besteht nur darin, dass die Überleitungsrechnung nicht mehr, wie bisher zumeist geschehen, in Excel erstellt werden kann.

Dabei ist für jede Abweichung ein eigener Berichtsbestandteil zu versenden. Die ersten Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass der Aufwand zur Erstellung einer Steuerbilanz nahezu identisch mit dem zur Erstellung der Überleitungsrechnung ist. Aus diesem Grund wird dazu geraten, eine Steuerbilanz auf Basis der Handelsbilanz zu erstellen. Bei allen Auswertungen und Analysen geht die Finanzverwaltung von einer solchen Steuerbilanz aus. Aus diesem Grund ist die Überleitungsrechnung als Modul so angelegt, dass durch ein Zusammenfügen des Moduls der Handelsbilanz mit dem der Überleitungsrechnung automatisch eine Steuerbilanz generiert werden kann.

Auszüge aus einem Beitrag von Arne Jansen und Tobias Polka

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