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Kostenlosen Newsletter anfordernVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: IX R 29/17
Urteil vom 12.3.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: VI B 101/18
Urteil vom 12.3.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: VI B 101/18
Urteil vom 12.3.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: III S 16/18
Urteil vom 6.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: III S 16/18
Urteil vom 6.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: IV R 3/17
NV: Die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windenergieanlage hergestellte Zuwegung kann nach den Umständen des Einzelfalls als Betriebsvorrichtung und damit als bewegliches Wirtschaftsgut anzusehen sein, wenn der Weg nicht für den allgemeinen Verkehr auf dem Grundstück freigegeben ist und allein zur Errichtung und Wartung der Anlage genutzt wird.
Urteil vom 11.4.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: IV R 3/17
NV: Die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windenergieanlage hergestellte Zuwegung kann nach den Umständen des Einzelfalls als Betriebsvorrichtung und damit als bewegliches Wirtschaftsgut anzusehen sein, wenn der Weg nicht für den allgemeinen Verkehr auf dem Grundstück freigegeben ist und allein zur Errichtung und Wartung der Anlage genutzt wird.
Urteil vom 11.4.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: I R 66/17
Urteil vom 16.1.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: I R 66/17
Urteil vom 16.1.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: VIII B 128/18
NV: Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die Höhe des Zinssatzes in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO in Höhe von 0,5 % für jeden vollen Monat für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2012 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. September 2018 - VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279).
Urteil vom 4.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: VIII B 128/18
NV: Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die Höhe des Zinssatzes in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO in Höhe von 0,5 % für jeden vollen Monat für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2012 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. September 2018 - VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279).
Urteil vom 4.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: II R 28/15
Urteil vom 20.2.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: II R 28/15
Urteil vom 20.2.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: IV R 30/16
Urteil vom 6.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: IV R 30/16
Urteil vom 6.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: V R 39/17
Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeit erbracht wird.
Urteil vom 6.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: V R 39/17
Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeit erbracht wird.
Urteil vom 6.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: VIII R 16/15
Renovierungs- und Umbaukosten, die für einen Raum anfallen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient, erhöhen nicht die gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie sind auch nicht als allgemeine Gebäudekosten über den Flächenanteil des Arbeitszimmers bei den Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
Urteil vom 14.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: VIII R 16/15
Renovierungs- und Umbaukosten, die für einen Raum anfallen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient, erhöhen nicht die gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie sind auch nicht als allgemeine Gebäudekosten über den Flächenanteil des Arbeitszimmers bei den Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
Urteil vom 14.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: VIII R 7/16
Urteil vom 28.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: VIII R 7/16
Urteil vom 28.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: IX B 121/18
Urteil vom 5.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: IX B 121/18
Urteil vom 5.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: XI R 9/18
Urteil vom 22.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: XI R 9/18
Urteil vom 22.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: I R 61/16
NV: Ein von einem fachkundigen Bevollmächtigten eingelegter Einspruch, der die angefochtenen Bescheide eindeutig und abschließend bezeichnet, ist nicht dahingehend auslegungsfähig, dass auch ein weiterer --im Einspruchsschreiben nicht benannter-- Steuerbescheid angefochten werden soll.
Urteil vom 28.11.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: I R 61/16
NV: Ein von einem fachkundigen Bevollmächtigten eingelegter Einspruch, der die angefochtenen Bescheide eindeutig und abschließend bezeichnet, ist nicht dahingehend auslegungsfähig, dass auch ein weiterer --im Einspruchsschreiben nicht benannter-- Steuerbescheid angefochten werden soll.
Urteil vom 28.11.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: II B 55/18
NV: Die Besteuerung des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück von weniger als 95 % verstößt im Verhältnis zum nicht steuerbaren Erwerb eines entsprechenden Anteils an einer grundbesitzenden Gesellschaft nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Urteil vom 15.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: II B 55/18
NV: Die Besteuerung des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück von weniger als 95 % verstößt im Verhältnis zum nicht steuerbaren Erwerb eines entsprechenden Anteils an einer grundbesitzenden Gesellschaft nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Urteil vom 15.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: III B 59/18
NV: Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist widerlegt, wenn ein beauftragtes Postdienstleistungsunternehmen zur Beförderung von Postsendungen einen anderen Postdienstleister einschaltet und nicht feststeht, dass es hierdurch nicht zu Verzögerungen kommt.
Urteil vom 7.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: III B 59/18
NV: Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist widerlegt, wenn ein beauftragtes Postdienstleistungsunternehmen zur Beförderung von Postsendungen einen anderen Postdienstleister einschaltet und nicht feststeht, dass es hierdurch nicht zu Verzögerungen kommt.
Urteil vom 7.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: X B 96/18
Urteil vom 25.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: X B 96/18
Urteil vom 25.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: X B 109/18
Urteil vom 22.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: X B 109/18
Urteil vom 22.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: I R 21/17
Wertaufholungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1, § 8b Abs. 8 Satz 1 KStG, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Anteilsabschreibungen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind nach § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG vorrangig mit dem Gesamtvolumen früherer steuerunwirksamer Teilwertabschreibungen zu verrechnen.
Urteil vom 13.2.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: I R 21/17
Wertaufholungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1, § 8b Abs. 8 Satz 1 KStG, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Anteilsabschreibungen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind nach § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG vorrangig mit dem Gesamtvolumen früherer steuerunwirksamer Teilwertabschreibungen zu verrechnen.
Urteil vom 13.2.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: II R 18/16
Urteil vom 8.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: II R 18/16
Urteil vom 8.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: II R 37/16
Urteil vom 28.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: II R 37/16
Urteil vom 28.5.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: VII R 13/18
Urteil vom 19.3.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: VII R 13/18
Urteil vom 19.3.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: IX R 34/17
Urteil vom 19.3.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: IX R 34/17
Urteil vom 19.3.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: X R 38/17
Urteil vom 12.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: X R 38/17
Urteil vom 12.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: XI R 4/17
Die dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben sind nachträgliches Entgelt für die eröffnete Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur, die insbesondere die mobile Erreichbarkeit der Prepaid-Kunden ermöglichte.
Urteil vom 10.4.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: XI R 4/17
Die dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben sind nachträgliches Entgelt für die eröffnete Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur, die insbesondere die mobile Erreichbarkeit der Prepaid-Kunden ermöglichte.
Urteil vom 10.4.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2019
Aktenzeichen: VI R 46/17
NV: Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.
Urteil vom 3.4.2019
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