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Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge wird das Vergaberecht – wieder einmal – reformiert. Auf was müssen sich Vergabestellen und öffentliche Auftraggeber konkret einstellen? Die Maßnahmen umfassen u. a. die Flexibilisierung des Losgrundsatzes, geringere Dokumentationspflichten, Erhöhung der Direktauftragswertgrenzen und die Möglichkeit der Direktbeauftragung für Innovationen.
Unser Referent, Dr. Michael Kleiber, Fachanwalt für Vergaberecht, gibt einen Überblick über die voraussichtlichen Änderungen und den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion.
Ihr Sprechstundenteam
Philipp Selig
Produktmanager für die Bereiche Bibliotheksmanagement, Bauwesen und Architektur sowie für die Software PC-Formular BAU
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