13.02.2025 — Rolf Becker. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Für Unternehmen, die IT-Dienstleistungen beauftragen oder erbringen, ist es daher entscheidend, in ihren Verträgen klare Regelungen zur Vergütung, Abnahme und Rückforderbarkeit zu treffen. Rechtsanwalt Rolf Becker aus Alfter gibt konkrete Tipps für die Vertragsgestaltung.
Das OLG Frankfurt befasste sich mit einem Vertrag, in dem die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart hatten, die bereits vor einer möglichen Abnahme fällig wurde. Das Projekt wurde nicht umgesetzt. Die Richter qualifizierten den Vertrag als Dienstvertrag, da neben der zeitbasierten Vergütung auch eine Kündigungsfrist vorgesehen war – beides starke Indizien für eine dienstvertragliche Einordnung.
Für Parteien von IT-Verträgen ist diese Abgrenzung besonders relevant, da häufig sowohl erfolgsabhängige Entwicklungsleistungen (Werkvertrag) als auch vorbereitende, konzeptionelle Tätigkeiten (Planungsleistungen) erbracht werden. Das Gericht stellte klar, dass Planungsleistungen auch dann einen wirtschaftlichen Wert haben, wenn das Gesamtprojekt nicht zur Umsetzung gelangt. Damit kann ein Auftraggeber nicht ohne Weiteres die Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung verlangen, nur weil das Projekt nicht fortgeführt wird.
Planungsleistungen sollten als eigenständige Leistungen definiert und separat vergütet werden, unabhängig von der späteren Umsetzung des Gesamtprojekts. Eine zeitbasierte Vergütung mit klaren Fälligkeitsregelungen stärkt die Position des Softwareentwicklers. Für Auftraggeber ist es wichtig, genau festzulegen, welche Tätigkeiten zu den Planungsleistungen gehören sollen. Sie sollten zudem prüfen, ob ein rein zeitbasiertes Vergütungsmodell für ihr Projekt sinnvoll ist oder ob es zweckmäßig wäre, eine Kombination aus Zeit- und erfolgsabhängiger Vergütung zu vereinbaren.
Planungsleistungen sind grundsätzlich abnahmefähig, wenn sie als Werkvertrag qualifiziert werden. So können beispielsweise ein Pflichtenheft oder eine technische Konzeption als abnahmefähige Teilleistungen definiert werden. Um späteren Streit zu vermeiden, kann der Vertrag festlegen, dass die Abnahme nach einer Prüfungsfrist als erfolgt gilt, wenn keine berechtigten Mängelrügen erhoben werden (konkludente oder fiktive Abnahme gemäß § 640 BGB).
Auftraggeber sollten prüfen, ob ihre internen Prozesse innerhalb der vereinbarten Fristen eine Abnahme ermöglichen. Bestehen hier Unsicherheiten, sollte der Vertrag regeln, dass die Fortsetzung des Projekts erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt. In diesem Fall müssen jedoch sämtliche Fristen dynamisch ausgestaltet sein und das Softwareunternehmen benötigt für die Planbarkeit von Anschlussprojekten verbindliche Zeitslots.
Die Bezeichnung als „Dienstleistungen“ sowie die Verwendung einer zeitbasierten Vergütung sprechen meist für einen Dienstvertrag. Allerdings hat eine falsche Bezeichnung im Vertrag keine ausschlaggebende Wirkung; die tatsächliche Vertragsgestaltung ist entscheidend. Falls dennoch ein Werkvertrag gewünscht ist, sollte der Abnahmeprozess für Teilleistungen (z. B. Abnahme einzelner Entwicklungsphasen oder Schnittstellen) klar geregelt werden. Zudem können die Parteien festlegen, nach welchem Vertragsrecht (Werkvertrags- oder Dienstvertragsrecht) sich einzelne Leistungen richten sollen.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt macht deutlich, dass auch in einem Werkvertrag mit Zeitvergütung eine Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen nicht allein wegen ausbleibenden Erfolgs möglich ist, sofern die Vergütung nach Zeitaufwand vertraglich geregelt und fällig war. Dies steht im Gegensatz zu klassischen Werkverträgen mit erfolgsabhängiger Vergütung, bei denen eine Rückzahlungspflicht bei Rücktritt besteht. Diese besondere Rechtsprechungslage sollte durch eine ausdrückliche vertragliche Regelung abgesichert werden.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt hat eine besondere Relevanz für IT-Verträge, da bislang kaum gerichtliche Entscheidungen existieren, die sich explizit mit Werkverträgen mit zeitbasierter Vergütung befassen. Die allgemeine Rechtsprechung zu Werkverträgen setzt meist auf erfolgsabhängige Vergütung, bei der eine Rückzahlungspflicht besteht, wenn der vertraglich geschuldete Erfolg nicht erreicht wird.
Für Vertragsparteien von IT-Projekten bedeutet dies, dass eine klare vertragliche Regelung entscheidend ist. Mit der Pflichtenhefterstellung zeigt sich häufig die Kompetenz des Softwaredienstleisters sowie der Umfang des Projekts. Daher sollte nach Erstellung immer eine Sollbruchstelle für das Projekt eingebaut werden, die eine Fortsetzung erst nach ausdrücklichem „Go“ des Auftraggebers vorsieht. Hierbei ist an eine klare Vergütungsregelung zu denken, falls das Projekt nicht fortgesetzt wird.
Bild: Digital Buggu (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?