01.07.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
„Urlaub dient in erster Linie der Erholung und sollte nicht grundsätzlich mit der Arbeit verknüpft werden“, so Sven Hille, Leiter des Fachbereichs Arbeitszeit und Vergütung am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Ebenso zu klären sind sowohl alle rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit aus dem Ausland stehen, als auch die arbeitsorganisatorischen betrieblichen Voraussetzungen.
Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?
Der Begriff vereint die beiden englischen Worte „Work“ und „Vacation”, sprich Arbeit und Urlaub. Workation ist also eine Kombination aus Reisen und Arbeiten aus der Ferne. Dieses neue Arbeitsmodell ist besonders bei ortsunabhängig arbeitenden Personen beliebt.
Ortsunabhängig oder auch mobil zu arbeiten ist in den meisten Unternehmen heute bereits Standard. Das zeigt auch die aktuelle Anreiz- und Vergütungsstudie des ifaa. Der Benefit Report 2024 von HRmony benennt Workation sogar als einen der wichtigsten Trends für die Arbeitgeberattraktivität. Eine NEWOKA-Studie bestätigt, dass Workation für 62 % der Beschäftigten sogar ausschlaggebend für die Jobwahl ist.
Auch der Benefit Survey 2023, eine Studie von Kienbaum Consultants International und der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Auch hier wird das Angebot von “Mobile Office Work” bereits zum Standard erklärt, wobei die Workation auf dem Vormarsch sei.
Bild: Jan Mallander (Pixabay, Pixabay License)
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