13.03.2025 — Rolf Becker. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Urteil vom 17.12.2024 – Az. 4 U 744/24, [openJur 2025, 8077]12) hat nun klargestellt, welche Prüfpflichten Betreiber solcher Plattformen haben, wenn Unternehmen die Echtheit einer Bewertung anzweifeln. Rechtsanwalt Rolf Becker erläutert die wichtigsten Konsequenzen für Arbeitgeber – von der Beweislast bis zum Schutz der Meinungsfreiheit.
Im konkreten Fall war ein Logistikunternehmen Ziel einer besonders scharfen Kritik: Eine Bewertung mit nur 1,9 von 5 Sternen und der Überschrift „Schlechtester Arbeitgeber aller Zeiten“ wurde von einer Person abgegeben, die sich als ehemaliger Mitarbeiter ausgab. Das Unternehmen bestritt jedoch, dass der Bewerter jemals in der angegebenen Abteilung tätig war, und forderte die Löschung des Eintrags.
Das OLG Dresden stellte klar, dass Plattformbetreiber wie Kununu bei einer begründeten Rüge aktiv werden müssen. Unternehmen müssen dazu jedoch stichhaltige Einwände vorbringen, die eine Falschbewertung nahelegen. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass die Anonymität der Bewertenden gewahrt bleiben muss. Ein Portal kann jedoch verpflichtet sein, anonymisierte Nachweise, etwa Arbeitsvertragsausschnitte, zu verlangen, um die Plausibilität der Bewertung zu prüfen. Im vorliegenden Fall hielt das Gericht die von Kununu vorgelegten Nachweise für ausreichend und wies die Klage des Logistikunternehmens ab. Dies zeigt, dass Unternehmen bei der Anfechtung negativer Bewertungen strategisch vorgehen müssen.
Für Unternehmen, die sich gegen falsche oder diffamierende Einträge wehren wollen, sind gezielte Maßnahmen entscheidend. Eine pauschale Behauptung, dass ein Bewerter nicht existiert, reicht nicht aus. Vielmehr müssen Arbeitgeber konkrete Fakten präsentieren – etwa, dass die genannte Abteilung zum angeblichen Beschäftigungszeitpunkt gar nicht existierte. Dies erfordert eine systematische Dokumentation von Personaldaten, die es erlaubt, Bewertungen mit belastbaren Argumenten zu widerlegen.
Ein weiteres Problem: Unternehmen dürfen nicht unbegrenzt auf personenbezogene Daten zurückgreifen, um eine Bewertung zu widerlegen. Hier gilt es, eine Balance zwischen Datenschutz und Verteidigung des Unternehmensrufs zu finden. Während steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten Unternehmen ermöglichen, Personalunterlagen bis zu zehn Jahre lang zu speichern, sollten sensible Daten nach Ablauf dieser Frist anonymisiert werden. Dabei sollten jedoch Beschäftigungszeitraum und Abteilung erhalten bleiben, um sich weiterhin gegen Falschbewertungen wehren zu können.
Das Urteil des OLG Dresden unterstreicht zudem, dass Portalbetreiber nicht nur Bewertungen überprüfen, sondern auch ihre Prüfprozesse dokumentieren müssen. So hatte Kununu nachweisen können, dass die betreffende Bewertung tatsächlich von einer ehemaligen Mitarbeiterin stammte. Eine erfolgreiche Beanstandung führt daher nicht zwangsläufig zur Löschung einer Bewertung, sondern kann lediglich eine erneute Prüfung der Echtheit zur Folge haben.
Oftmals scheitern Unternehmen an formalen oder prozessualen Hürden. Wer lediglich pauschal anzweifelt, dass ein Bewerter existiert, ohne konkrete Gegenbeweise vorzulegen, hat schlechte Chancen auf eine Löschung. Ebenso problematisch sind zeitliche Unstimmigkeiten: Wenn ein Bewerter etwa behauptet, bis 2014 in einem Unternehmen tätig gewesen zu sein, aber das Unternehmen keine Unterlagen mehr aus dieser Zeit besitzt, kann dies dazu führen, dass die Bewertung als glaubwürdig angesehen wird.
Das OLG Dresden hat mit seiner Entscheidung die Rechte von Unternehmen gestärkt, gleichzeitig aber hohe Anforderungen an die Beweisführung gestellt. Arbeitgeber sollten daher eine klare Strategie entwickeln, um sich gegen rufschädigende Falschbewertungen zu wehren. Neben einer präzisen Dokumentation der eigenen Belegschaft sollten sie auf eine fundierte Argumentation setzen und gezielt von Plattformbetreibern den Nachweis der Bewertungsechtheit fordern. Wer planvoll agiert, kann seinen guten Ruf im digitalen Raum besser schützen – und langfristig von glaubwürdigen Bewertungen profitieren.
Bild: geralt (Pixabay, Pixabay License)
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