14.09.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erwarten 86 % der Agenturen für ihre Bezirke von der Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 € keine Beschäftigungseffekte, während dies bei der geringfügigen Beschäftigung auf 70 % zutrifft. Die übrigen Agenturen erwarten positive oder negative Wirkungen, die Anteile halten sich fast die Waage.
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Eine Rolle für die aktuell wesentlich neutralere Erwartungshaltung spielt die stark wachsende Knappheit an Arbeitskräften: Dabei erwarten Agenturen, die eine größere Knappheit an Arbeitskräften beim Stellenbesetzungsprozess melden, tendenziell auch positivere Effekte der Mindestlohnerhöhung auf die geringfügige Beschäftigung.
„Die stark gestiegene Knappheit am Arbeitsmarkt trägt dazu bei, dass die Mindestlohnerhöhung die betriebliche Nachfrage nach Arbeitskräften weniger stark dämpft. Arbeitskräfte werden gehalten oder hätten bessere Jobchancen, falls es doch zu Entlassungen kommt“, erklärt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. „Sollte sich die realwirtschaftliche und geopolitische Situation nochmals massiv verschlechtern, würde dies den Arbeitskräftebedarf dämpfen. Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns könnte sich dann negativer auf die Beschäftigung auswirken“, ergänzt Christian Hutter, Mitautor der Studie.
Die Studie beruht auf der monatlichen Befragung der 155 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Bild: Bru-nO (Pixabay, Pixabay License)
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