24.01.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Knapp 87.000 Fälle davon hat die BGW bisher als Berufskrankheit (BK) anerkannt. Noch sind nicht alle Fälle abgeschlossen, denn aufgrund der extrem hohen Fallzahl verzögert sich die Bearbeitung. Betroffene, bei denen Symptome über einen längeren Zeitraum anhalten, erhalten besondere Unterstützung.
Die Anerkennungsquote der BGW für COVID-19-BK-Fälle ist hoch: Rund zwei Drittel der meldepflichtigen Verdachtsmeldungen hat die Berufsgenossenschaft bisher anerkannt, in der stark betroffenen Branche „Kliniken“ sogar fast drei Viertel. Für COVID-19-Erkrankungen kommt eine Berufskrankheit nach Nr. 3101 der BK-Liste in Betracht. Diese umfasst „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“.
Vor 2020 erreichten die BGW jährlich rund 1.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen für die BK Nr. 3101. Die Coronapandemie treibt die Zahlen in vorher ungekannte Höhen. In der Spitze gingen bei der BGW im Frühjahr 2021 bundesweit innerhalb einer Woche weit über 5.000 meldepflichtige BK-Verdachtsmeldungen nur für COVID-19 ein. Mit rückläufigen Inzidenzen und dem Fortschritt der Impfkampagne gingen die wöchentlichen Zahlen zunächst deutlich zurück, inzwischen sind sie wieder vierstellig.
Die hohen Melde- und Fallzahlen sind für die BGW eine große Herausforderung – insbesondere in den BGW Bezirksverwaltungen, wo eingehende BK-Meldungen bearbeitet werden. Personelle Unterstützung durch andere Unfallversicherungsträger kann das stark gestiegene Arbeitsvolumen nicht vollständig auffangen. Weil jeder Fall – ob COVID-19, andere Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle – mit der nötigen Sorgfalt geprüft wird, verzögert sich die Bearbeitung von Anfragen.
Bei eingehenden Verdachtsmeldungen prüft die Sachbearbeitung der BGW, ob die Voraussetzungen für eine BK-Anerkennung gegeben sind: Liegt ein positiver Erregernachweis vor? Sind mindestens leichte Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorhanden? Arbeitet die Person in einer Tätigkeit mit erhöhtem Infektionsrisiko und hatte sie dabei in der Inkubationszeit direkten Kontakt zu einer wahrscheinlich oder bestätigt mit SARS-CoV-2 infizierten Person? Auf den Nachweis einer konkreten Kontaktperson kann unter bestimmten Umständen verzichtet werden – beispielsweise bei einem größeren Ausbruch im Unternehmen.
Wenn eine Berufskrankheit vorliegt, unternimmt die BGW alles Erforderliche, um Erkrankten zu helfen und sie wieder ins Berufs- und Sozialleben zu integrieren. Das gilt auch bei möglichen Langzeitfolgen.
Die meisten COVID-19-Erkrankungen nehmen einen leichten Verlauf. Ein kleiner Teil der Betroffenen leidet noch Wochen oder Monate nach der Infektion unter Symptomen wie Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen, Müdigkeit, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns oder Atemproblemen. Beschwerden, die länger als vier Wochen nach Infektion bestehen, fallen unter Long COVID. Post-COVID steht für Beschwerden, die zwölf Wochen nach Infektion fortbestehen oder neu auftreten – was seltener passieren kann, wenn der Krankheitsverlauf mild war. „Wichtig ist, dass die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte oder die Versicherten selbst die BGW über anhaltende oder neue Symptome informieren“, betont Claudia Drechsel-Schlund, Geschäftsführerin der BGW Bezirksverwaltung Würzburg. „Nur dann können wir bei deren Behandlung unterstützen.“
Von den aktuell knapp 87.000 BGW-Versicherten mit bisher anerkannter COVID-19-Berufserkrankung werden circa 2.100 vom Reha-Management der BGW unterstützt. Sie sind langfristig schwerer erkrankt und fallen somit unter die Definition des Post-COVID-Syndroms. Nach aktuellem Kenntnisstand erwartet die BGW bei insgesamt bis zu drei Prozent der BK-Fälle Langzeitfolgen. Diese Versicherten werden durch eine Reha-Managerin oder einen Reha-Manager persönlich betreut, um optimale Heilungschancen und die anschließende Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Während die Ursachen noch erforscht werden, ist inzwischen klar: Post-COVID ist eine komplexe Multisystemerkrankung. „Die Symptome können sehr unterschiedlich sein, deshalb erfolgt auch die Behandlung symptomorientiert mit individuellen Therapie- und Rehabilitationskonzepten“, erklärt Claudia Drechsel-Schlund. Bei der Behandlung und Reha arbeitet die BGW besonders intensiv mit den BG Kliniken zusammen. Gemeinsam haben beide das Post-COVID-Programm für Beschäftigte mit anerkannter Berufskrankheit entwickelt. Die diagnostische Abklärung in den BG Kliniken erfolgt interdisziplinär unter Einbeziehung vieler Fachbereiche. Neben den Angeboten der BG Kliniken erfolgt die individuelle Weiterbehandlung auch durch regionale Netzwerkpartner. Die starke Nachfrage nach passenden Therapiemöglichkeiten führt teilweise zu Wartezeiten.
Ziel der BGW ist es, ihre Versicherten mit allen geeigneten Mitteln bei der Genesung zu unterstützen und ihnen einen schnellen Wiedereinstieg in das Berufs- und Alltagsleben zu ermöglichen. Für Post-COVID-Betroffene ist dies oft ein langer Prozess. Ob die berufliche Wiedereingliederung gelingt, hängt von den gesundheitlichen Einschränkungen und vom Tätigkeitsprofil ab. Hier ist auch die Unterstützung der Arbeitgeber durch Strukturen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und ihrer Betriebsärzte gefragt.
Bild: Jep Gambardella (Pexels, Pexels Lizenz)
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