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Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht: Was Unternehmen jetzt umsetzen müssen

18.03.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für Unternehmen in Deutschland kein Nice-to-have mehr sein, sondern gesetzliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt dafür, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen.

Wer über eine Website elektronische Dienstleistungen anbietet – sei es z. B. eCommerce oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch –, ist dazu verpflichtet, die Website barrierefrei im Sinne des Gesetzes zu gestalten. Unternehmen, die bis dahin nicht vorbereitet sind, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust von Kunden und Vertrauen. Also: Höchste Zeit, die digitalen Türen weit zu öffnen!

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Verbrauchende anbieten. Das schließt ein:

  • Hersteller von Hardware (z. B. Smartphones, Computer)
  • Anbieter von digitalen Dienstleistungen (z. B. Online-Shops, Banking-Apps, Ticketdienste)
  • Importeure und Händler dieser Produkte

Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – es sei denn, sie stellen betroffene Produkte her. Auch Unternehmen, für die die Umsetzung eine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellt, können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen werden.

Digitale Barrierefreiheit – was heißt das eigentlich?

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – auch von Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Gegebenheiten möglicherweise Schwierigkeiten haben könnten, eine Website so zu nutzen, wie es eigentlich gedacht ist.

Eine Website oder App gilt als barrierefrei, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  • Wahrnehmbar: Inhalte sind auch für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen zugänglich (z. B. durch Vorlesefunktionen).
  • Bedienbar:: Navigation ist per Tastatur, Touchscreen oder Sprache möglich.
  • Verständlich: Inhalte sind klar strukturiert und leicht verständlich.
  • Robust: Die Anwendung funktioniert auf unterschiedlichen Endgeräten und mit unterstützenden Technologien (z. B. Screenreader).

Webanwendungen im Fokus – was müssen Unternehmen beachten?

Für digitale Dienstleistungen wie Online-Shops, Buchungsplattformen oder Apps gelten die internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines). Mindestens die Stufe AA muss erfüllt sein – das bedeutet unter anderem:

  • Texte mit ausreichendem Kontrast und anpassbarer Schriftgröße
  • Alternativen für audiovisuelle Inhalte (z. B. Untertitel, Audiobeschreibungen)
  • Klare und vorhersehbare Navigation
  • Bedienbarkeit ohne Maus (z. B. per Tastatur oder Sprachsteuerung)

Externe Plug-ins oder Erweiterungen, die die Barrierefreiheit beeinträchtigen, sind keine Ausrede – die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.

Wie gelingt die Umsetzung?

Der Weg zur digitalen Barrierefreiheit ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel:

  • Bestandsaufnahme: Welche digitalen Produkte und Dienstleistungen gibt es bereits? Wo bestehen Barrieren?
  • Schulungen: Mitarbeitende müssen für digitale Barrierefreiheit sensibilisiert werden – besonders die IT- und Design-Teams.
  • Nutzung von Tools: Checklisten und Testwerkzeuge auf Basis der WCAG-Standards helfen bei der Umsetzung.
  • Kontinuierliche Tests: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt – regelmäßige manuelle und automatisierte Tests sind Pflicht.
  • Feedback einholen: Testpersonen mit unterschiedlichen Einschränkungen einbinden – nur so wird echte Barrierefreiheit erreicht.

Was passiert, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden?

Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Rückrufanordnungen von den Marktüberwachungsbehörden. Eine nicht barrierefreie Website könnte also nicht nur Kundschaft kosten, sondern auch richtig teuer werden.

Barrierefreiheit als Chance

Digitale Barrierefreiheit ist kein bürokratischer Akt – sie ist ein echter Wettbewerbsvorteil. Rund 10 % der deutschen Bevölkerung leben mit einer schweren Behinderung (Stand 2022). Zählt man leichtere Formen von Beeinträchtigungen hinzu, liegt der Anteil noch deutlich höher – das sind Millionen potenzieller Kundinnen und Kunden, die barrierefreie digitale Angebote zu schätzen wissen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Bild: Katie Rainbow (Pexels, Pexels Lizenz)

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