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EU AI Act: Was Artikel 4 zu KI-Kompetenzen für Unternehmen bedeutet

27.02.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder betreiben, müssen die rechtlichen Anforderungen des EU AI Acts umsetzen. Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 Unternehmen, in denen KI-Systeme zum Einsatz kommen, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt.

„Dies bedeutet eine klare Organisationsverantwortung, aber keine generelle Schulungspflicht. Unternehmen müssen praktikable Maßnahmen ergreifen, um KI-Kompetenzen zu gewährleisten.

Darunter können zum Beispiel Schulungen fallen, aber auch interne Richtlinien zum Umgang mit KI-Tools oder auch Mitarbeiter, die als Multiplikatoren fungieren. Ziel ist es, KI-Systeme verantwortungsvoll und rechtssicher einzusetzen – dies liegt mit Blick auf den Schutz betrieblicher Daten und möglicher Haftungsrisiken auch im Interesse von Unternehmen.“, betont Eva Hanau, wissenschaftliche Mitarbeiterin des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft.

KI-Kompetenz als Organisationsverantwortung

Artikel 4 des EU AI Acts verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Damit wird eine Organisationverantwortung, aber keine generelle Schulungspflicht festgelegt. Unternehmen müssen gewährleisten, dass das erforderliche technische Wissen, rechtliches Verständnis und ethisches Bewusstsein für die sichere, effiziente und rechtskonforme Nutzung von KI-Anwendungen vorhanden sind.

Wie kann KI-Kompetenz sichergestellt werden?

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, diese Kompetenzen sicherzustellen. Neben Schulungen können dies beispielsweise sein:

  • Interne Richtlinien zum Umgang mit KI-Tools, können zur Kompetenzsicherung beitragen, sofern sie praxisnah und verbindlich sind.
  • Auf internes Know-how setzen: Mitarbeitende mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen können als Multiplikatoren eine zentrale Rolle spielen, indem sie praxisnah Wissen vermitteln. Durch ihre betriebliche Erfahrung können sie schnell Unterstützung bei konkreten Anwendungsfällen bieten, Mitarbeitende gezielt in der Nutzung von KI-Systemen unterweisen und regulatorische Anforderungen in die Praxis umsetzen.
  • Informelle Initiativen wie betriebliche KI-Communities können zusätzlich helfen, die Auseinandersetzung mit KI-Anwendungen zu fördern und Akzeptanz für diese Technologien zu erhöhen.

Entscheidend ist, dass die gewählten Maßnahmen KI-Kompetenzen fördern, die den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden entsprechen. Bei der Gestaltung interner Schulungen oder der Auswahl externer Schulungsangebote sollten Unternehmen deshalb darauf achten, dass die Inhalte praxisorientiert, und auf ihre Branche oder die eingesetzten KI-Systeme abgestimmt sind.

Warum Unternehmen von KI-Kompetenzen profitieren

  • Risikominimierung durch Prävention: Verstöße und Haftungsrisiken können minimiert werden, indem die die rechtssichere Nutzung von KI-Systemen gefördert wird. Sensibilisierte und kompetente Mitarbeitende können Fehlverhalten aktiv vermeiden.
  • Klare Pflichten: Maßnahmen zur Kompetenzsicherung für die KI-Nutzung helfen zu erkennen, ob Fehler auf Fahrlässigkeit, Unwissenheit oder Absicht beruhen. Dies fördert Rechtssicherheit innerhalb der Organisation
  • Schutz des Unternehmens: Nachweisbare Maßnahmen zur Kompetenzsicherung stärken die Verteidigungsposition eines Unternehmens im Falle von Datenschutzverstößen oder anderen Compliance-Fragen. Auch wenn Artikel 4 des EU AI Acts keine explizite Dokumentationspflicht formuliert, ist es für Unternehmen deshalb ratsam, ergriffene Maßnahmen zur Kompetenzsicherung zu dokumentieren, um nachweisen zu können, dass sie ihrer Verantwortung nachgekommen sind.

Bild: Fernando Arcos (Pexels, Pexels Lizenz)

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