17.04.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).
Solo-Selbstständige und Beschäftigte von Fremdfirmen sind ein wichtiges Mittel, einen vorübergehenden Bedarf zu decken. Gleichzeitig sind sie schnell verfügbar und bringen spezifisches Know-how mit, was den eigenen Beschäftigten fehlt.
Vier von zehn Unternehmen, die Solo-Selbstständige beauftragen, setzen diese in der IT ein. Im Fall von Angehörigen aus Fremdfirmen sind es drei von zehn. Wo Fremdpersonal zum Einsatz kommt, sind in den vergangenen beiden Jahren mehr moderne Technologien in die Arbeitsabläufe integriert worden als anderswo. Solo-Selbstständige helfen bei der Einführung digitaler Grenztechnologien, wie künstlicher Intelligenz und Virtual Reality. Fachkräfte aus Fremdfirmen spielen eine wichtige Rolle bei der Installation und Integration von schon einsatzfähigen Digitalisierungstechnologien. Somit beschleunigen sie die den digitalen Wandel von Unternehmen.
Fremdpersonal ist nicht nur für die wirtschaftliche Entwicklung des einzelnen Unternehmens, sondern für die gesamtdeutsche Wirtschaft relevant. Sie zu beauftragen ist für die Unternehmen aber häufig noch aufwändig und rechtlich unsicher. Dienst- und Werkverträge stehen häufiger unter Generalverdacht – zu Unrecht. „Unternehmen fragen Solo-Selbstständige und Werkverträge nach, weil sie einen sehr spezifischen Bedarf haben. Das schafft Flexibilität und Geschwindigkeit“, sagt IW-Direktor Michael Hüther. „Solche Instrumente haben einen hohen Stellenwert in den deutschen Unternehmen, gerade vor dem Hintergrund der großen Transformationsaufgaben.“ Weitere Regulierungen hingegen könnten ein Bremsfaktor sein, etwa bei der Digitalisierung und dem Klimaschutz.
Bild: rawpixel (Pixabay, Pixabay License)
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