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Gekippte Fenster

24.06.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: R V Versicherung AG.

Einladung für Einbrecher – und damit grob fahrlässig

Ein kleiner Handgriff, und schon steht der Dieb im Haus: Wer Fenster oder Balkontür kippt, erleichtert Einbrechern ihr kriminelles Handwerk. "Besonders im Sommer lüften viele Bewohner gerne den ganzen Tag, auch wenn sie ihre vier Wände verlassen", sagt Hanna Harsche, Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung. "Für Einbrecher ist das eine günstige Gelegenheit." Sie rät deshalb, Fenster und Balkontüren immer zu schließen, wenn niemand zu Hause ist.

Die Diebe kommen oft bei Tageslicht: Mehr als die Hälfte aller Einbrüche passieren zwischen 10 und 18 Uhr - und dann brauchen sie meist nur wenige Sekunden, um ein Fenster aufzuhebeln. Für die entstandenen Schäden springt in der Regel die Hausratversicherung ein. "Ein gekipptes Fenster gilt im Ernstfall als grobe Fahrlässigkeit", so R+V-Expertin Harsche. "Versicherte sollten beim Abschluss der Police oder beim bestehenden Schutz am besten prüfen, ob diese Leistung mitversichert ist." Trifft dies nicht zu, bleiben Betroffene möglicherweise auf einem Großteil der Kosten sitzen.


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