19.10.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, müssen regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten in einem strukturierten Fragebogen. Ab Januar wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein elektronisches Portal für die Berichte zur Verfügung stehen.
Torsten Safarik, Präsident des BAFA: „Wir verstehen uns als Partner aller Unternehmen, die die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen wollen. Dementsprechend orientiert sich der Fragenkatalog an der im Gesetz angelegten Bemühenspflicht. Plausible Darlegungen, z. B. zu begonnenen internen Prozessen, werden bei der Prüfung durch das BAFA angemessen gewürdigt.“
Das BAFA veröffentlicht den Fragebogen vorab, so dass sich die Unternehmen mit dem Inhalt des späteren Fragebogens auseinandersetzen können. Damit können sie überprüfen, inwieweit sie bereits alle Informationen für einen vollständigen Bericht vorliegen haben oder ob es noch weitergehender vorbereitender Maßnahmen bedarf.
Der Fragenkatalog enthält offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice). Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des späteren Fragebogens sowie die Veröffentlichung des daraus generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens kommen die Unternehmen ihrer Berichtspflicht im Rahmen des Gesetzes nach.
Der Konzeption des Fragenkatalogs ging ein breiter Beteiligungs- und Stakeholderprozess voraus. Im Vordergrund standen die praxistaugliche und verfahrenseffiziente Ausgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettengesetzes.
Weitere Informationen finden sich auf der LkSG-Webseite zur Berichtspflicht.
Bild: Olya Kobruseva (Pexels, Pexels Lizenz)
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