19.02.2015 — Holger Krämer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Ein Schlüssel für eine erfolgreiche Energiepolitik ist die Steigerung der Energieeffizienz. Daraus folgt, dass auch Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende beitragen müssen. Daher bekommen produzierende Unternehmen der deutschen Wirtschaft Steuerreduzierungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer sowie andere Vergünstigungen beim Bezug von Elektroenergie nur noch genehmigt, wenn die Unternehmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
Steuerentlastungen werden gewährt, wenn für das Antragsjahr nachgewiesen wird, dass ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 aufgebaut wurde (oder das Unternehmen wurde nach EMAS – Eco Management Audit Schema, auch bekannt als Öko-Audit geprüft).
Für kleinere und mittlere Unternehmen – KMU – können alternative Systeme zur Steigerung der Energieeffizienz angewendet werden. Diese Systeme müssen den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen.
Weiterhin sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass alle Unternehmen, die größer als ein KMU sind, bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagement einführen. Dazu wurde in Deutschland das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen – EDL-G – novelliert. Betroffen sind von dieser Regelung auch das nicht produzierende Gewerbe wie z.B. Handel, Banken, Versicherungen, private Krankenhäuser.
Im Rahmen des EDL-G sind Systeme nach DIN EN ISO 50001 und Energieaudits nach DIN EN 16247-1 zugelassen.
EnM ist die Kombination von Maßnahmen, die es ermöglichen eine geforderte Leistung durch einen minimalen Energieeinsatz zu erbringen. Dabei bezieht es sich sowohl auf Strukturen, Prozesse und Systeme als auch auf Verhaltensweisen und deren Änderungen.
Nach VDI 4602 ist EnM definiert als „... die vorausschauende, organisierte und systematische Koordinierung von Beschaffung, Wandlung, Verteilung und Nutzung von Energie zur Deckung der Anforderungen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen.“
Die DIN EN ISO 50001:2011-12 definiert ein EnMS als „Gesamtheit miteinander zusammenhängender oder interagierender Elemente zur Einführung einer Energiepolitik und strategischer Energieziele, sowie Prozesse und Verfahren zur Erreichung dieser strategischen Ziele“.
Ein EnMS bildet in einem Unternehmen die Struktur, die einen ressourcenschonenden Energieeinsatz ermöglicht. Hierzu gehört die kontinuierliche Überwachung und Bewertung des Systems sowie daraus abgeleitete Maßnahmen.
EnMS werden, ähnlich anderen Managementsystemen, systematisch im PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) aufgebaut und verfolgen dabei das Ziel, die energiebezogene Leistung eines Unternehmens ständig zu verbessern.
Ein Energieaudit ist ein Verfahren, welches durch systematisches Vorgehen Informationen über bestehende Energieverbrauchsprofile eines Gebäudes, Betriebes oder Prozesses ermittelt. Es bildet die Grundlage für die Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten zur Energieeinsparung und deren wirtschaftlichen Bewertung.
Die DIN EN 16247-1 beschreibt die Anforderungen an Energieaudits.
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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