14.10.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Normalität kehrt langsam wieder am Arbeitsplatz ein. Das BMAS hat in diesem Zusammenhang einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard erlassen. Der Arbeitgeber hat hier im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu handeln. Bei Verstößen können Sanktionen drohen sowie Haftungsansprüche. Fachanwalt Jean-Martin Jünger informiert Sie, damit Sie genau wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist.
Bild: fizkes (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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