13.06.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
ifaa-Tipps für Gesundheit und gutes Raumklima:
Gespräche optimieren – Aufgaben & Rollen der Beteiligten festlegen
Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten zum Thema Raumtemperatur (ASR A3.5) soll es in Arbeitsräumen nicht wärmer als 26 °C sein. Bei über 26 °C zu arbeiten kann gesundheitsgefährdend sein, zum Beispiel bei schwerer körperlicher Arbeit oder bei gesundheitlich Vorbelasteten und besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (z. B. Ältere, Schwangere, stillende Mütter). In diesen Fällen ist anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden.
Der Arbeitgeber ist bei einer Lufttemperatur im Raum von über 30 °C angehalten, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Das bedeutet beispielsweise für eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten) und der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung) zu sorgen, die inneren thermischen Lasten zu reduzieren (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben), auf das Lüften in den frühen Morgenstunden zu verweisen, Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung zu nutzen, die Bekleidungsregelungen zu lockern oder geeignete Getränke zur Verfügung zu stellen (z. B. Trinkwasser).
Bild: Ketut Subiyanto (Pexels, Pexels Lizenz)
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