01.02.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R V Versicherung AG.
Vorsicht Glatteis: Wenn eine Dachrinne undicht ist, kann sich das Wasser auf Wegen und Bürgersteigen sammeln – und auf dem gefrorenen Boden entsteht nach kurzer Zeit eine dicke Eisschicht. „Rutscht hier ein Fußgänger aus, kann er unter Umständen den Hausbesitzer zur Verantwortung ziehen, weil dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist“, sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, Schäden an der Dachrinne sofort zu beheben.
Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bedeutet: Grundstückseigentümer müssen Nachbarn und Passanten vor Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen. Das gilt ganz besonders im Winter. „Gerade eine kleine Glatteisfläche ist oft schwer zu sehen“, so R+V-Experte Földhazi. Damit niemand stürzt, muss der Hausbesitzer die Stelle sofort sichern, das Eis entfernen und die Ursache so schnell wie möglich beheben.
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