21.09.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 % abgesenkt und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet. Damit stellen wird sichergestellt, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im vierten Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden.
Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung
Bild: monicore (Pexels, Pexels Lizenz)
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