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Wohnungswirtschaft warnt vor Engpässen bei Dämmstoffentsorgung

11.10.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..

Ab 1. Oktober gelten Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD als gefährlicher Abfall. Die Folge: Schon jetzt haben Wohnungsunternehmen Probleme, ihre Dämmstoffabfälle zu entsorgen.

Denn viele Entsorgungsunternehmen nehmen dieses Material gar nicht mehr an. "Dies führt nicht nur zu Verzögerungen bei der Sanierung sondern verteuert auch den gesamten Prozess", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Hintergrund ist die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Diese schreibt vor, dass Polystyrol mit mehr als 0,1 Prozent Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) ab 1.Oktober als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Für den nun plötzlich gefährlichen Abfall fehlen den Verbrennungsanlagen die Genehmigungen oder sie haben die technischen Vorrausetzungen nicht. "Unsere Unternehmen brauchen dringend praktische Lösungen zur rechtssicheren Entsorgung dieser Abfälle", fordert Gedaschko.

Es kann nicht sein, dass die Politik neue Regelungen beschließt und die Unternehmer dann mit den negativen Auswirkungen alleine lässt." Erhebliche Kostensteigerungen sind nämlich nicht nur durch höhere Annahmekosten bei den Verbrennungsanlagen zu erwarten. Es kommen darüber hinaus Transportkosten hinzu, weil nur einzelne Verbrennungsanlagen über eine entsprechende Anlagengenehmigung verfügen.

Zusätzlich darf nicht jedes Transportunternehmen gefährlichen Abfall transportieren. Auch die Bereitstellung separater Entsorgungscontainer auf der Baustelle, sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Nachweis gefährlicher Abfälle gehen ins Geld. Dies alles läuft den Ergebnissen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen zuwider, die eindeutig darauf abzielen, dass weitere Kostensteigerungen beim Wohnen vermieden werden sollen.

Die Wohnungswirtschaft fordert kurzfristig ein Moratorium der Regelungen der AVV, damit sichergestellt ist, dass die bisherigen Entsorgungswege solange genutzt werden können, bis die Entsorger auf die neue Situation vorbereitet sind. Die Länder müssen darüber hinaus sicher stellen, dass die notwendigen Genehmigungen für die Entsorger, entsprechende Abfälle zu verwerten, schnell erteilt werden. Mittelfristig sind die Länder aufgefordert, die Folgen der neuen Regelung neu zu diskutieren und pragmatische Lösungen finden, die sowohl der Umwelt gerecht werden als für die Wohnungs- und Baubranche umsetzbar und bezahlbar bleiben.



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