23.09.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Unternehmerverbandsgruppe e.V..
Die Prozesse in der Produktion werden automatisiert und im Unternehmen digitalisiert – dabei müssen die Mitarbeiter mitgenommen werden. Diese Transformation ist eine große Herausforderung für Unternehmen, sagt Martin Jonetzko, stellv. Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. „Was die Unternehmen auf diesem Weg in die moderne Arbeitswelt behindert, sind antiquierte Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, neue Beschränkungen sowie bürokratischer Zusatzaufwand.“
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Zum Thema Arbeitszeiterfassung hat das ifo Institut knapp 900 deutsche Personalleiter im Auftrag von Randstad Deutschland befragt. Dieser Umfrage nach befürchten viele deutsche Unternehmen zusätzliche Belastungen, wenn der Gesetzgeber die Arbeitszeiterfassung verschärft: Mehr als die Hälfte der Personalleiter (54 Prozent) erwartet einen deutlichen bürokratischen Mehraufwand. Ein Drittel (34 Prozent) glaubt, dass die Flexibilität sinken wird. „Die Mehrheit der deutschen Unternehmen erfasst die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten schon heute systematisch. Es muss doch zu denken geben, dass trotzdem zwei Drittel befürchten, dass sich eine Neuregelung belastend auf den eigenen Betrieb auswirkt“, bewertet Jonetzko ein Kernergebnis der Studie.
Hintergrund der Diskussion ist ein EuGH-Urteil, nach dem die geleistete Arbeitszeit penibel aufgezeichnet werden muss. Es wurde im Mai dieses Jahres veröffentlicht und muss nun national ausgestaltet werden. „Die Rückkehr zur Stechuhr wäre absolut falsch. Die Zukunft unserer Arbeitswelt lässt sich nicht mit Instrumenten aus der Vergangenheit gestalten“, kritisiert Jonetzko.
Er ergänzt, dass die Unternehmen mit ihren Beschäftigten gute Lösungen für mehr Flexibilität und Zeitsouveränität finden. Dazu gehören beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit oder auch selbstverwaltete Zeitkontingente. „Diese Modelle sind bewährt, funktionieren und sind in künftigen Arbeitswelten alternativlos. Und das Beste: Sie werden von beiden Seiten, also von den Chefs und den Arbeitnehmern, gleichermaßen gewollt“, betont Jonetzko. Deshalb sei der deutsche Gesetzgeber nun gefordert, das EuGH-Urteil sensibel auszugestalten. Auch das Arbeitszeitgesetz muss überarbeitet werden. Der Unternehmerverband schlägt beispielsweise vor, dass die Arbeit über die Wochentage flexibel eingeteilt werden kann, anstatt sie täglich dogmatisch, mit starren Pausenvorgaben oder Mindestruhzeiten, vorzuschreiben.
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