03.11.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V..
Der Standard ist prospektiv auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, anzuwenden. Für die bis zum Erstanwendungszeitpunkt erworbenen oder selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände haben die Unternehmen die Möglichkeit, die bisherige Bilanzierung beizubehalten oder diese an die Vorschriften dieses Standards anzupassen.
DRS 24 wird dem BMJV zwecks Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB vorgelegt.
Einen Mitschnitt der Sitzung finden Sie hier.
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