17.09.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Statistisches Bundesamt.
Bei der Beschäftigung in Teilzeit gab es Unterschiede zwischen Müttern in Ost- und Westdeutschland: Während 2017 im Osten 49 % der Mütter mit minderjährigen Kindern in Teilzeit tätig waren, betrug der Anteil im Westen 74 %. Mütter in einer Partnerschaft arbeiteten im Westen zu 76 % in Teilzeit, alleinerziehende Mütter wählten dieses Arbeitszeitmodell zu 61 %. Im Osten arbeiteten Mütter, ob nun in einer Partnerschaft lebend oder als Alleinerziehende, zu 49 % in Teilzeit. Väter in Ost (8 %) und West (6 %) unterschieden sich hingegen kaum, was die Teilzeitquoten betrifft.
Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für den jährlich 1 % der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen einbezogen. Über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Bindungen werden dabei nicht betrachtet. Teilzeitquoten werden für Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren nach dem Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit betrachtet, bei der Mütter und Väter in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit zu den Nichterwerbstätigen gezählt werden.
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