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Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2011

17.08.2010  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Nach der Gesundheitsreform ist vor der Gesundheitsreform. Trotz Einführung des Gesundheitsfonds und Einführung von Zusatzbeiträgen befinden sich die gesetzlichen Krankenkassen nach wie vor in einer sehr schwierigen finanziellen Situation.

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Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes

In einem Eckpunktepapier zum Gesundheitssystem vom 06.07.2010 hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Kranken­versicherung zum 01.01.2011 von derzeit 14,9 % auf 15,5 % angehoben werden soll. In diesem Zusammenhang erhöht sich der allgemeine Beitragssatz zum 01.01.2009 auf 14,6 %. Der Krankenversicherungsbeitrag ist je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Darüber hinaus erhöht sich der Aufwand für den Arbeitnehmer um den bereits bekannten zusätzlichen Arbeitnehmeranteil in Höhe von 0,9 %. Damit belaufen sich der Arbeitgeberanteil auf 7,3 % und der Arbeitnehmeranteil auf 8,2 % (7,3 % + 0,9 %). Um die Arbeitgeber künftig von Beitragssteigerungen zu verschonen, soll der Arbeitgeberanteil dauerhaft bei 7,3 % eingefroren werden. Das bedeutet, dass künftige Beitragssatzsteigerungen ausschließlich von den Arbeitnehmern getragen werden sollen.


Arbeitgeber-Anteil 7,3 %   = 7,3 %
Arbeitnehmer-Anteil 7,3 % + 0,9 % = 8,2 %
Summe     15,5 %


Zusatzbeiträge

Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden bereits jetzt über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge finanziert. Ob und in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag erhoben wird, kann jede Krankenkasse individuell in ihrer Satzung festlegen. Bislang ist der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung auf maximal 1 % des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Diese Begrenzung soll künftig entfallen. Im Rahmen einer Überforderungsklausel soll über einen steuerfinanzierten Sozialausgleich verhindert werden, dass der Zusatzbeitrag 2 % des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt.

Quelle: Diplom-Finanzwirt (FH) Volker Hartmann, Hamburg

Der Autor:

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer und seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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