19.06.2018 — Markus Hiersche. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Privatsphäre in den eigenen vier Wänden ist vielen heilig. Ob Möbelgeschmack, an den Wänden angebrachte Fotos oder auf Regalen deponierte Urlaubsmitbringsel: Alles ist Ausdruck der individuellen Persönlichkeit. Kein Wunder also, dass Zutritt zur eigenen Bleibe in der Regel nur einem Kreis von Vertrauten vorbehalten ist. Herumschnüffelnde Fremde in der Wohnung? Für die meisten ist das wohl unvorstellbar. Ähnlich empfand dies ein besonders auf seine Privatsphäre bedachter Mieter in Oldenburg, als seine Vermieterin Zutritt zur Wohnung verlangte, um sich nach zehn Jahren Vermietung einen Eindruck über den Wohnungszustand zu verschaffen.
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Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung blieben die Türen des Mieters für die Vermieterin verschlossen. Mehr noch: Er erteilte ihr obendrein Hausverbot und errichtete als Zeichen seines Protests gegen die vermeintliche Invasorin eine Barrikade vor seiner Wohnungstür. Zwei zu einem X zusammengezimmerte Holzbalken sollten der Vermieterin jeden Zugang versperren. Mit dem – zugegeben eher dürftigen - Barrikadenbau, den man sonst eher in bürgerkriegsähnlichen Straßenschlachten verortet, eskalierte der Streit vollends. Entnervt kündigte die Vermieterin, der das Treiben zu bunt wurde, ihrem Mieter. Dieser klagte, da er sich im Recht sah, gegen die Kündigung vor dem Landgericht Oldenburg.
Das Urteil des Gerichts war aber eindeutig: Der Vermieterin wurde Recht zugesprochen, die Kündigung als wirksam anerkannt. Denn wünsche ein Vermieter nach Ankündigung den Zugang zu seiner Wohnung, um sich einen Eindruck vom Zustand des Objekts zu verschaffen, dürfe der Mieter – so das Gericht – dem Vermieter nicht dauerhaft den Zutritt verweigern. Alleine das Schweigen des Mieters auf das Aufforderungsschreiben stelle eine Pflichtverletzung im Sinne des BGB dar. Erschwerend käme hinzu, dass im konkreten Mietvertrag ein Recht der Vermieterin zur Wohnungsinspektion ausdrücklich festgeschrieben war.
Die Barrikaden mussten also samt Mieter weichen. Künftig sollte es sich besagter Mieter besser zweimal überlegen, ob sich die Karriere als Barrikadenbauer lohnt. Vermutlich könnte er das dafür benötigte Holz wesentlich sinnvoller verwenden.
Landgericht Oldenburg, 6 S 75/12
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