04.12.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundeszentralamt für Steuern.
Eine nicht authentifizierte Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist nach dem 31. Dezember 2012 nicht mehr zulässig. Zusammenfassende Meldungen können Sie dann nur noch über das ElsterOnline-Portal oder das BZStOnline-Portal mit einer entsprechenden Authentifizierung übermitteln.
Diese Änderung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 150 Abs. 6 Abgabenordnung.
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Informationen zu den Verfahren finden Sie auf der Themenseite Elektronische Abgabe.
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