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Dashöfer

Ab 1.1.2013 authentifizierte Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen

04.12.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundeszentralamt für Steuern.

Zusammenfassende Meldungen müssen ab dem 1. Januar 2013 authentifiziert übermittelt werden.

Eine nicht authentifizierte Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist nach dem 31. Dezember 2012 nicht mehr zulässig. Zusammenfassende Meldungen können Sie dann nur noch über das ElsterOnline-Portal oder das BZStOnline-Portal mit einer entsprechenden Authentifizierung übermitteln.

Diese Änderung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 150 Abs. 6 Abgabenordnung.

Bitte beachten Sie:

Auf Grund der zu erwartenden großen Zahl von Registrierungen in den Online-Portalen müssen Sie mit sehr langen Bearbeitungszeiten rechnen.

Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig in dem Ihren Anforderungen entsprechenden Portal!

Informationen zu den Verfahren finden Sie auf der Themenseite Elektronische Abgabe.


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