05.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
Dies erklärten die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Dipl.-Ing.-Peter Hübner und Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, heute in Berlin zur Bundesratsentscheidung vom 22. September dieses Jahres.
Interessante und wegweisende Baurechtsentscheidungen
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Der HDB, der ZDB, der Deutsche Abbruchverband (DA) und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) hatten stets vor einer Verabschiedung der Mantelverordnung in der Kabinettsfassung der Mantelverordnung durch den Bundesrat ohne die Berücksichtigung notwendiger Änderungen gewarnt. Bislang werden von den zirka 200 Millionen Tonnen jährlich anfallenden mineralischen Bau- und Abbruchabfällen noch 90 Prozent durch Recycling und Verwertung im Kreislauf gehalten.
„Wir brauchen dringend eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen, aber das jetzt vorgelegte Regelwerk ist unausgewogen und würde zu einer drastischen Zunahme von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen führen. Wir schätzen die Menge zusätzlich zu deponierender Abfälle auf etwa 50 Millionen Tonnen jährlich ein, erläuterte DA-Vorsitzender Johannes Ettengruber.
Schon jetzt verknappe sich der Deponieraum dramatisch, was zu immer weiteren Transport-entfernungen von 200 Kilometern und mehr führe. Ohne Nachbesserung der Mantelverordnung drohe binnen weniger Jahre ein akuter Entsorgungsnotstand mit dramatischen Folgen für den Bausektor. Ein drastischer Anstieg der Entsorgungskosten würde nicht nur die Modernisierung der Infrastruktur stark verteuern, sondern auch das Bemühen um bezahlbaren Wohnraum konterkarieren.
Der BGRB-Vorsitzende Wolfgang Türlings fordert die neue Bundesregierung zu einer Nachbesserung der Mantelverordnung im Hinblick auf einen ausgewogenen Dreiklang zwischen den umweltpolitischen Zielen Grundwasser- und Bodenschutz, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung auf. Hierzu müssten Bauherrenpflichten zur Voruntersuchung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle sowie ein Produktstatus für alle nach der Ersatzbaustoffverordnung geregelten Ersatzbaustoffe verankert werden. Insbesondere seien die im europäischen Vergleich sehr strengen Schadstoff-Grenzwerte für Ersatzbaustoffe auf den Prüfstand zu stellen.
Derzeit liegen die vorgesehenen Schadstoff-Grenzwerte in vielen Regionen unterhalb der natürlichen Schadstoffgehalte der Böden. Die Verbände fordern deshalb, dass die Maßstäbe der Mantelverordnung mit der Realität in Übereinstimmung gebracht werden müssen.
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