10.12.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Accenture GmbH.
Zu diesem Ergebnis kommt die neue Accenture-Studie „Destination Net Zero“. Die Untersuchung zeigt außerdem, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Emissionsreduzierung dringend innerhalb und unternehmensübergreifend ausgeweitet werden muss, da bisher nur 14 Prozent der Firmen die fortschreitende Technologie nachweislich zur Senkung ihrer Emissionen nutzen.
Die Studie des Beratungsunternehmens Accenture erscheint bereits im vierten Jahr und analysiert die Netto-Null-Verpflichtungen, Maßnahmen zur Kohlenstoffreduktion sowie die Emissionsdaten der weltweit 2.000 größten Unternehmen. Der Bericht zeigt, dass 37 Prozent der Unternehmen ihre Netto-Null-Ziele verfehlen, jedoch mehr als die Hälfte (52 Prozent) seit dem Pariser Abkommen von 2016 insgesamt sowohl ihre Kohlenstoffemissionen als auch die Emissionsintensität gesenkt haben.
© Accenture
„Die Mehrheit der größten Unternehmen weltweit reduziert ihre Emissionen und verzeichnet gleichzeitig wachsende Geschäftstätigkeit und steigende Umsätze. Das ist ein wichtiger Meilenstein, doch um bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, müssen wir alle gemeinsam noch schneller agieren. Nachhaltige Wertschöpfungsketten erfordern intensive Zusammenarbeit und transformative Technologien“, erklärt Alexander Holst, Leiter Sustainability Strategy & Consulting bei Accenture in Deutschland, Österreich und der Schweiz. „KI kann dabei helfen. Allerdings ist die Wirkung begrenzt, wenn bisher nur 22 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, die Technologie zur Dekarbonisierung einsetzen. Das realistischste Szenario ist vermutlich eines, in dem KI zunächst mehr Emissionen verursacht als reduziert, bis ein kritischer Wendepunkt erreicht ist. Durch eine verantwortungsvolle und nachhaltige Skalierung der KI können und sollten wir diesen Wendepunkt so früh wie möglich erreichen.“
Accenture hat die zu erwartende Zunahme von KI-spezifischer Hardware, die in Rechenzentren weltweit zum Einsatz kommt, modelliert. Die entsprechenden Prognosen deuten darauf hin, dass die KI-bedingten Emissionen ohne bedeutende Innovationen bei Energiesystemen, Computertechnologien und Algorithmen bis 2030 um mehr als das Zehnfache ansteigen könnten. In Zahlen: von 68 auf 718 Millionen Tonnen CO2. Dennoch zeigen sich die meisten Führungskräfte optimistisch, was das Potenzial der Dekarbonisierung von KI betrifft. Auf die Frage, welche Auswirkungen KI weltweit auf die Emissionen haben wird, erwarten mehr Führungskräfte kurzfristig, sprich in den nächsten ein bis drei Jahren, eine Reduzierung der Emissionen (42 Prozent) als einen Anstieg (27 Prozent). Eine deutliche Mehrheit (65 Prozent) rechnet langfristig, über 10 Jahre, damit, dass KI zur Emissionsminderung beitragen wird.
© Accenture
Viele der Hebel, die Unternehmen zur Dekarbonisierung ihrer Betriebsabläufe und Wertschöpfungsketten nutzen können, haben sich etabliert und sind mittlerweile Standard. Dazu gehören beispielsweise Energieeffizienz, Abfallreduzierung, Einsatz erneuerbarer Energien, Kreislaufwirtschaft und die Dekarbonisierung von Gebäuden. Diese fünf wichtigen Hebel werden jeweils von mindestens 80 Prozent der Unternehmen eingesetzt. 30 Prozent setzen 15 oder mehr solcher Hebel zur Dekarbonisierung ein.
Auf regionaler Ebene fällt dieser Anteil noch einmal deutlich höher aus: Fast die Hälfte (48 Prozent) der europäischen Unternehmen setzt 15 oder mehr solcher Hebel ein. Damit liegt ihr Anteil im Vergleich zu ihren Wettbewerbern aus dem asiatisch-pazifischen Raum und Nordamerika um mehr als 20 Prozentpunkte höher. Mit einem doppelt so hohen Anteil an Unternehmen mit Netto-Null-Zielen (64 Prozent) sind europäische Unternehmen ihren Wettbewerbern weit voraus. Sie sind auch führend bei der Implementierung von KI in diesem Bereich. Jedes fünfte europäische Unternehmen (20 Prozent) setzt KI zur Dekarbonisierung ein, verglichen mit 14 Prozent im asiatisch-pazifischen Raum und zehn Prozent in Nordamerika.
„Der jüngste Draghi-Bericht unterstreicht nochmal, dass Europa die Dekarbonisierung mit Wettbewerbsfähigkeit verbinden muss“, sagt Mauro Macchi, CEO von Accenture EMEA. „Umso ermutigender ist es zu sehen, dass Unternehmen in der gesamten Region eine Vorreiterrolle einnehmen. Sie setzen sich ehrgeizige Netto-Null-Ziele und nutzen neue Technologien wie KI, um Kohlenstoffemissionen zu reduzieren. Das wird Wachstum und Widerstandsfähigkeit stärken, insbesondere angesichts neuer Vorschriften wie der CSRD.“
Accenture konzentriert sich verstärkt auf die finanzielle Wertschöpfung und die Auswirkungen von Nachhaltigkeit für seine Kunden. In diesem Zusammenhang erweitert Accenture kontinuierlich seine Kompetenzen und investiert in Know-how zu Nachhaltigkeitsstrategien, Umgestaltung der Lieferkette, Green IT und datengestütztes Management der Dekarbonisierung. Das Portfolio der Accenture Sustainability Services unterstützt Kunden dabei, ihr Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie ihre Carbon Intelligence zu stärken. Ziel ist es, Unternehmen bei der Kontrolle, Verbesserung, Wertschöpfung und Reduzierung von Auswirkungen zu unterstützen, indem Daten und Informationen zu CO2-Emissionen und Nachhaltigkeit im weiteren Sinne für die Entscheidungsfindung im gesamten Kerngeschäft genutzt werden.
Accenture hat beispielsweise mithilfe von Meta Llama 3.1 ein maßgeschneidertes, umfassendes Sprachmodell für die ESG-Berichterstattung entwickelt. Es hilft Nachhaltigkeitsteams, ihre Datenerhebungs- und Berichterstattungsanforderungen in einer Zeit zunehmender Regulierung vorzubereiten. Mit mehr als 16.000 Stunden GPU-Training für über 15.000 ESG-Berichte kann das Tool die Produktivität um mehr als 70 Prozent steigern, indem es ESG-Daten strukturiert und bei der Erstellung von ESG-Berichten nach regulatorischen Standards unterstützt.
Die vollständige Studie können Sie unter diesem Link einsehen.
Bild: Mick Truyts (Unsplash, Unsplash Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?