17.07.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..
"Wir brauchen dringend mehr bezahlbares Bauland, um mehr bezahlbaren Wohnraum in den angespannten Märkten zu schaffen", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW. "Es ist daher sehr erfreulich, dass die BImA sich nun von der Vergabepraxis nach Höchstpreisgebot wegbewegt und den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, bundeseigene Grundstücke zur Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags vergünstigt zu erwerben. Darüber hinaus kann eine Weiterveräußerung eines verbilligt erworbenen Grundstücks an private Dritte zu gleichen Bedingungen erfolgen, wenn die Kommune sich dieses Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben bedient. "Durch diese Öffnungsklausel wird es künftig für Genossenschaften, kommunale Wohnungsgesellschaften aber auch für private Unternehmen einfacher, Bundesgrundstücke für den Bau bezahlbaren Wohnraums zu nutzen", begrüßte Gedaschko. Einzelheiten soll eine Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken regeln.
Darüber hinaus darf das Gesamtvolumen der gewährten Nachlässe auf den Verkehrswert den bisherigen Betrag von 100 Mio. Euro künftig dann überschreiten, wenn die verbilligte Abgabe von Grundstücken dem sozialen Wohnungsbau dient.
Als weiteren Schritt appellierte der GdW-Chef an den Bund, auch die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens in die Überlegungen zur verbilligten Abgabe einzubeziehen. Hier wurden den Eisenbahn-Wohnungsgenossenschaften ursprünglich Erbbaurechte eingeräumt, die nun auslaufen. Wenn die Genossenschaften diese Grundstücke nun zu den – teilweise spekulativen – Verkehrswerten erwerben, würden sich in den Hotspots immense Mieterhöhungen für die Nutzer ergeben.
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