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Appell von über 400 Bau- und Stahlbauunternehmen an die Koalitionsparteien

14.10.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Bauforderungssicherungsgesetz grundlegend korrigieren // Schaden von den Unternehmen abwenden

Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) stellt „einen nicht nachvollziehbaren Eingriff in unsere unternehmerische Handlungs- und Entscheidungsfreiheit“ dar. Wir bitten deshalb eindringlich, das Gesetz „so schnell wie möglich und grundlegend zu korrigieren und unakzeptable Sonderlasten und damit Schaden von unseren Unternehmen abzuwenden.“ Mit diesem Appell haben sich über 400 Bau- und Stahlbauunternehmer an die Kanzlerin Dr. Angela Merkel, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und den Parteivorsitzenden der FDP Dr. Guido Westerwelle in deren Eigenschaft als Verhandlungsführer ihrer Parteien in den laufenden Koalitionsverhandlungen gewandt. Der offene Unternehmerbrief wurde am Freitag zusammen mit einer Liste von 428 Unterschriften im Bundeskanzleramt, in der FDP-Parteizentrale und in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin übergeben.

In ihrem Schreiben an die Verhandlungsführer konzedieren die Unternehmer zwar, dass der Gesetzgeber mit dem BauFordSiG ursprünglich „das nachvollziehbare Ziel“ verfolgt habe, „in einer Bauleistungskette speziell Nachunternehmer vor Forderungsausfällen zu schützen“. Das Gesetz gehe aber in der Praxis am Ziel vorbei und sei weder umsetzbar noch handhabbar. Durch dieses Gesetz werde den Bauunternehmen „ein in der gesamten deutschen Wirtschaft übliches Liquiditätsmanagement“ verwehrt. Geldleistungen von Bauherren könnten nicht mehr zur Deckung allgemeiner Geschäftskosten zur Zahlung fälliger Kreditzinsen, oder zur Begleichung von Rechnungen für Baustofflieferungen anderer Baustellen verwendet werden.

Durch die Separierungspflicht des Baugeldes seien die Unternehmen gezwungen, für jede Baustelle ein eigenes Konto und eine eigene Zahlungsbuchhaltung einzurichten, heißt es in dem offenen Brief. Bei z.T. über 100 zeitgleich laufenden Baustellen hätte dies einen „massiven bürokratischen Aufwand“ zur Folge. Die heutige betriebliche Buchhaltung sei gar nicht in der Lage, Geldzahlungen einzelnen Baustellen zuzuweisen, eine passende Buchhaltungssoftware (noch) nicht vorhanden. Trotzdem hafteten die Unternehmer für die Einhaltung des Gesetzes nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich. Die Unternehmer stünden „– wegen der strafrechtlichen Haftung – quasi ständig mit einem Bein im Gefängnis“.

Die Unternehmer stellen deshalb in ihrem Brief abschließend einige kritische Fragen. U.a. fragen sie warum den deutschen Bauunternehmen gerade in Zeiten der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise ein solches Sonderopfer aufgebürdet werde, warum die leitenden Mitarbeiter der Bauwirtschaft einer weitreichenden persönlichen und strafrechtlichen Haftung ausgesetzt würden und weshalb ein Gesetz unterstützt werde, das die Bauunternehmen zu einem Verhalten zwinge, das kaufmännisch nicht darstellbar, faktisch unmöglich sei und eine vernünftige unternehmerische Tätigkeit ausschließe.
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