16.03.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Schutzhelme, Arbeitshandschuhe, Warnwesten und mehr - Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen helfen, arbeitsbedingte Risiken für die Beschäftigten zu minimieren. Die Kosten für die jeweilige Ausrüstung übernimmt der Unternehmer im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten. Dies gilt auch für Mitarbeiter in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Egal ob sie als Ein-Euro-Jobber tätig sind, in einem Mini-Job oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, der Arbeitgeber oder Maßnahmenträger muss allen Mitarbeitern die PSA zur Verfügung stellen, die ihrem jeweiligen Tätigkeitsprofil entspricht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Auch Zeitarbeitnehmer dürfen ihren Einsatz nicht ohne Persönliche Schutzausrüstung beginnen. Ob das Verleihunternehmen oder der Einsatzbetrieb dafür aufkommt, ist Verhandlungssache. Üblich ist heute, dass der Verleiher Sicherheitsschuhe, Helm, Brille und Schutzhandschuhe bereit stellt. Speziellere PSA wird vom Einsatzbetrieb gestellt.
"Die Persönliche Schutzausrüstung ist ein unverzichtbarer Baustein der betrieblichen Prävention", betont Joachim Berger von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3) verpflichtet die Arbeitgeber dazu, die Kosten für alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu übernehmen. Das gilt auch für die PSA. Anders verhält es sich allerdings mit den Kosten für Berufskleidung ohne Schutzfunktion, die können an die Beschäftigten weitergegeben werden."
Damit eine Persönliche Schutzausrüstung ihre Funktion auch erfüllen kann, muss sie bestimmten Kriterien genügen:
Gerade für Mitarbeiter, die neu im Betrieb sind und die Abläufe und Gefährdungen noch nicht kennen, ist eine Einweisung in den richtigen Gebrauch der PSA wichtig. Darüber hinaus sollte jeder Beschäftigte seine PSA vor der alltäglichen Nutzung selbst auf möglicherweise aufgetretene Mängel prüfen.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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