Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Artikelserie zum BilMoG von Dirk J. Lamprecht (III)

28.09.2010  — Dirk J. Lamprecht.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Teil 3: Eröffnungsbilanz nach BilMoG

Anzeige

In diesem Online-Seminar mit Dirk Lamprecht erfahren Sie mehr über die:

BilMoG-Umstellung:
Umsetzung einmaliger Wahlrechte

Fallbeispiele und Praxistipps für Ihre BilMoG-Eröffnungsbilanz

Sichern Sie sich Ihren Platz »


 Ab sofort ist die Teilnahme an Online-Seminaren auch per Telefon möglich!
 Klicken Sie hier für weitere Infos.

Der Gesetzgeber hat in Art. 66 und 67 EGHGB Über­gangsregelungen für die Umstellung auf BilMoG genannt. Es besteht die Möglichkeit, einzelne Bilanz­posten beizubehalten beziehungsweise vorzuführen. Im Wesentlichen wird bei der Beibehaltung der entspre­chende Posten „eingefroren“, d.h. der Wertansatz zum Bilanzstichtag der letztmaligen Anwendung des HGBs a.F. wird bis zu seiner Verwendung beibehalten. Hieraus ergeben sich umfangreiche Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten. Die Umstellungen können auch erhebliche Effekte auf das Eigenkapital mit sich bringen, einher geht damit auch die Wirkung auf latente Steuern.

Im Zeitpunkt der Umstellung, d.h. am 1. Januar 2010 um 00.00.01h sind damit gedanklich die Wahlrechte aus­zuüben. Die Ausübung kann nur einmalig erfolgen. Daneben können sich Anpassungs- und Umstellungs­effekte auch über einen längeren Anpassungszeitraum erstrecken, wie beispielsweise bei der Anpassung von Rückstellungen, die bis zu einem Zeitraum von 15 Jahren erfolgen kann.

Durch die Umstellung auf BilMoG kann es zur Bildung erheblicher passiver latenter Steuern kommen. Diese vermindern die Eigenkapitalquote, so dass einerseits der Kreditgeber hierüber rechtzeitig zu informieren ist und, sofern die Bildung der passiven latenten Steuern erfolgswirksam erfolgt, dies direkte Auswirkungen auf erfolgsabhängige Vergütungen haben kann. Kommt es zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, können die Auswirkungen der Umstellungseffekte dokumentiert und damit verhindert werden, dass bestimmte erfolgsabhängige Vergütungen nur durch Umstellungseffekte zu leisten sind. Nach der Erstumstellung beginnt das Geschäftsjahr mit dem HGB n.F., so dass die erfolgsabhängigen Vergütungen tatsächlich dokumentiert werden können.

Auch im Bereich des Controllings sollte eine Anpassung auf den 1. Januar des Geschäftsjahrs erfolgen, damit unterjährige Umstellungseffekte das Ergebnis nicht verfälschen.

Praktisch erfolgt die BilMoG-Umstellung in einem separaten Buchungslauf, der nach Buchungslauf 13 (Jahresabschluss per 31. Dezember 2009) zu erfolgen hat und damit das neue Recht berücksichtigt. In diesem Buchungslauf erfolgt bereits die Umstellung der Rechnungslegung auch auf neue Kontenpläne und Bilanzierungsmaßstäbe (z.B. Umfang der Herstellungskosten).

Durch die Umstellung auf das neue Recht wird damit der Bilanzenzusammenhang durchbrochen, es genügt hierfür eine Angabe im Anhang, dass die Vorjahreswerte mit den aktuellen Werten (Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz) nicht verglichen werden können.

Der folgende 4. Artikel befasst sich mit den vorbereitenden Maßnahmen im Rechnungswesen und Controlling.

Lesen Sie hier noch einmal den ersten Teil der Artikelreihe:
Teil 1: Anwendung der Neuregelungen und Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte
Teil 2: Übergangserleichterungen

Im Rahmen der Präsenzseminare zum Thema BilMoG sowie der Präsenzseminare im Rahmen der Jahresabschlussveranstaltungen werden die Themen in dieser Artikelserie umfassend mithilfe von Beispielen vermittelt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein:
Für das Selbststudium empfehle ich das mit Herrn Oliver Glück von mir herausgegebene Praxishandbuch für das Rechnungswesen „ Bilanzierung aktuell“ im Dashöfer-Verlag:
Handbuch Bilanzierung aktuell - Das BilMoG in der Praxis


Quelle: Dirk J. Lamprecht
nach oben