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Dashöfer

Artikelserie zum BilMoG von Dirk J. Lamprecht (IV)

05.10.2010  — Dirk J. Lamprecht.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Teil 4: Vorbereitende Maßnahmen im Rechnungswesen und Controlling

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Mit der Umstellung auf das neue Handelsrecht erge­ben sich für die Praxis umfangreiche Bewertungs-, Bilanzierungs- und Buchungsfragen. Damit verbunden ist zwangsläufig eine Anpassung der Aufbau- und Ab­lauforganisation im Rechnungswesen. Hierzu zählen unter anderem die Erstellung von unternehmensin­ternen Bilanzierungsrichtlinien, die Anpassung der IT-Systeme sowie die Berücksichtigung der verän­derten Abläufe im Rahmen der Arbeitsplatzbeschrei­bung.


Latente Steuern

Durch das Auseinanderfallen der Bilanzansätze nach Steuer- und Handelsbilanz kommt es (zwangsläufig) zur Bildung von latenten Steuern, unter der Ausnahme des § 274a HGB. Daher ist künftig die Steuerbilanz parallel mit der Handelsbilanz zu erstellen.


Immaterielle Vermögensgegenstände

Das Unternehmen kann diverse Ansatzwahlrechte ausüben, die teilweise nur einmalig im Rahmen der Umstellung auf das neue Recht ausgeübt werden können, aber auch solche, die grundsätzlich einen bilanzpolitischen Spielraum eröffnen. So ist es bei­spielsweise erforderlich im Bereich der Abteilung Forschung und Entwicklung eine detaillierte Projektbeschreibung einzuführen, damit die Dokumentation der Ansatzkriterien für die Wahlrechtsausübung der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die der Gesetzgeber in Anlehnung an IAS 38.57ff übernommen hat, erfüllt wird.


Herstellungskosten

Eine besondere Bedeutung erfährt das Zusammenspiel des Rechnungswesens mit dem Controlling im Bereich der Herstellungskosten. Es hat sich nicht nur handelsrechtlich der Umfang der Herstellungskosten verändert, vielmehr spielt die steuerrechtliche Neuregelung des Umfangs der Herstellungskosten im BMF-Schreiben vom 22. Juni 2010 eine bedeutende Rolle. Nunmehr ist bilanzpolitisch zu entscheiden, ob der Begriff der Herstellungskosten im Handelsrecht in Anlehnung an das Steuerrecht erfolgen soll. Unabhängig davon besteht weiterhin ein handelsrechtliches Einbeziehungswahlrecht bei der Erfassung der „sonstigen Kosten“ – wie angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtung des Betriebs und Kosten für die freiwillige soziale Leistung sowie die betriebliche Altersversorgung nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB und die Fremdkapitalkosten nach § 255 Abs. 3 HGB. An dieser Stelle weise ich aus praktischer Erfahrung darauf hin, dass die Begriffe Herstellkosten (= Begriff in der Kosten- und Leistungsrechnung, der auch kalkulatorische Bestandteile enthält) und Herstellungskosten (= tatsächlich entstandene Kosten unter „Normalbedingungen“) eindeutig zu trennen sind.


Rückstellungen

Erhöhte Dokumentationspflichten bestehen auch hinsichtlich der Berechnung von Rückstellungen, die zukünftig mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrages zu bewerten sind und einer u.U. jährlichen Anpassung bei Zinssatz und Anpassung des zu verrechnenden Aufwands (Ansammlung des Erfüllungsbetrags) unterliegen.


Übergangswahlrechte

Umfangreiche Dokumentationspflichten bestehen hinsichtlich der Ausübung der Wahlrechte im Rahmen der Eröffnungsbilanz nach BilMoG. In diesem Zusammenhang ist auch die Neueinführung von Zusatzkonten wie beispielsweise der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung zu nennen. Sowohl die einmaligen Umstellungswahlrechte wie auch die grundsätzlichen Wahlrechte hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung sind im Zusammenhang mit der Bilanzstruktur sowie der damit verbundene Finanzierungspolitik und letztendlich des Ratings zu sehen.

Darüber hinaus sind umfangreiche Dokumentationsvorschriften bei der Erstellung des Anhangs zu beachten; nicht zuletzt die Ausweitung der Risikoberichterstattung und des Corporate Governance.

Der folgende fünfte Artikel lautet „Geschäfts- und Firmenwert“.

Lesen Sie hier noch einmal den ersten Teil der Artikelreihe:
Teil 1: Anwendung der Neuregelungen und Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte
Teil 2: Übergangserleichterungen
Teil 3: Eröffnungsbilanz nach BilMoG

Im Rahmen der Präsenzseminare zum Thema BilMoG sowie der Präsenzseminare im Rahmen der Jahresabschlussveranstaltungen werden die Themen in dieser Artikelserie umfassend mithilfe von Beispielen vermittelt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein:
Für das Selbststudium empfehle ich das mit Herrn Oliver Glück von mir herausgegebene Praxishandbuch für das Rechnungswesen „ Bilanzierung aktuell“ im Dashöfer-Verlag:
Handbuch Bilanzierung aktuell - Das BilMoG in der Praxis


Quelle: Dirk J. Lamprecht
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