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Baden-Württemberg passt Erneuerbare-Wärme-Gesetz an EnEV 2009 an

14.01.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zukunft Altbau.

Wärmedämmstandard als Ersatz für erneuerbare Energien erhöht

Die Ersatzmöglichkeit Dämmung wurde per Verordnung neu geregelt und trat am 1. Januar in Kraft – das Land setzt sich damit wieder an die Spitze bei Energiesparstandards für Altbauten. Übergangsregelung bis Ende 2010.

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(Bild: BMVBS)

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Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg für den Gebäudebestand. Ältere Häuser sollen nach einem Heizungsaustausch künftig zehn Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Die im Landesgesetz vorgesehene Alternative zum Einsatz erneuerbarer Energien, eine besonders effiziente Wärmedämmung, hat jetzt mit der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2009 eine verschärfte Bezugsbasis erhalten. „Wer sich zur Erfüllung des Gesetzes für eine Wärmedämmung entscheidet, packt künftig sein Gebäude wärmer ein“, erklärt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums. „Seit 1. Januar müssen bei einer Fassaden- oder Dachdämmung die Anforderungen der EnEV 2009 um 20 Prozent unterschritten werden.“ Mit der Neuregelung setzt sich Baden-Württemberg erneut an die Spitze bei Energiesparregeln für Altbauten.

Die Anpassung des im Land vor zwei Jahren in Kraft getretenen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) an die neue bundesweit gültige EnEV erfolgte über eine Verordnung des Landes. Bisher musste beispielsweise bei einer Fassaden- oder Dachdämmung die EnEV 2007 um 30 Prozent unterschritten werden, damit diese Maßnahme als ersatzweise Erfüllung anerkannt wurde. Die EnEV 2009 erhöhte im Oktober jedoch die energetischen Anforderungen für den Gebäudebestand je nach Bauteil um 20 bis 30 Prozent. Damit wurden die höheren Dämmstandards des EWärmeG bundesweit verbindlich – und die Ersatzmöglichkeit Dämmung im Landesgesetz zum sowieso vorgeschriebenen Normalfall. Mit der Neuregelung überschreiten die Anforderungen in Baden-Württemberg wieder den Bundesstandard.

Eine Übergangsregelung gilt für 2008 und 2009 in Auftrag gegebene Dämmmaßnahmen. „Vorausschauende Hausbesitzer, die in dieser Zeit eine Fassaden- oder Dachdämmung als ersatzweise Erfüllung für einen späteren Heizungsaustausch beauftragt haben, fallen nicht unter die neue Verordnung“, erklärt Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. „Bei ihnen reicht es, wenn die alte EnEV 2007 um 30 Prozent unterschritten wird.“ Die beauftragten Maßnahmen müssen bis spätestens 31. Dezember 2010 durchgeführt werden.

Wer noch keine Maßnahmen vorgenommen hat und vor einem Heizungsaustausch steht, dem empfiehlt Claudia Rist, frühzeitig einen qualifizierten Gebäudeenergieberater aus der Region hinzuzuziehen. Energieberater könnten einschätzen, welche Heiztechnik für welches Haus am besten ist und ob sich eine Ersatzerfüllung durch Wärmedämmung eher anbietet. Auch welche finanzielle Förderung von Bund, Land und Gemeinden zur Verfügung stehen, wüssten sie genau.

Ziel der neuen Verordnung zum EWärmeG ist es, durch den verbesserten Wärmeschutz eine größere Energieeinsparung und Minderung des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid zu erreichen als die Energieeinsparverordnung 2009 bei einer Sanierung sowieso vorschreibt.

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