11.05.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).
„Leider kein gutes Ende“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland IVD, die vielfältigen Regelungen, die das eigentliche Ziel, mehr und einfacher zu bauen, konterkarieren.
„Mit der Baugesetzbuchnovelle wurde ein Regelwerk geschaffen, das mehr blockiert als mobilisiert. Fast alle Ansätze, die den Wohnungsbau erleichtern und beschleunigen könnten, wurden nicht weiter verfolgt. Stattdessen werden nunmehr Eingriffe ermöglicht, die weder förderlich für den Wohnungsneubau noch für die Eigentumsbildung sind“, so Schick.
Als Beispiele nennt der IVD-Präsident das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen, das vielen Mietern den Weg ins Eigentum verbaut, sowie die erweiterten Vorkaufsrechte der Kommunen. „Wenn es den Kommunen jetzt erleichtert wird, Vorkaufsrechte auszuüben, fehlt ihnen das Geld für den Neubau. Doch ohne Neubau werden die Mieten nicht sinken können“, erklärt Schick die Konsequenzen der Regelungen. Wenn es die Politik wirklich ernst meine mit dem Schutz der Bewohnerstruktur in den Quartieren, dann solle sie das Privileg des Vorkaufsrechtes an die Mieter weitergeben. Schick: „Es gibt unzählige Mieter, die ihren Mietvertrag kaufen möchten. Bei den gegenwärtigen Zinssätzen von unter 1,4 Prozent bei 20-jähriger Laufzeit und Vollfinanzierung können das auch viele Mieter, ohne dass die Wohnkostenbelastung steigt.“
Im Zuge der Neuregelung der Share Deals, die am heutigen Freitag vom Bundesrat zu beschließen ist, könne man auch zur Senkung der Erwerbsnebenkosten beitragen: die zusätzlichen Steuereinnahmen, die man sich von dieser Regelung verspricht, sollten zur Senkung der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer eingesetzt werden, so Schicks Forderung.
„Die Verabschiedung der Baugesetzbuchnovelle und die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes sollte die Politik zum Anlass nehmen, sich zum besten Mieterschutz zu bekennen, den es gibt: die Förderung von Eigentum.“
Bild: geralt (Pixabay, Pixabay License)
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