09.10.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
Pakleppa kommentiert eine Initiative des Landes Hessen, durch eine Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen klarzustellen, dass Arbeitsvorschriften auch von Soloselbständigen. einzuhalten sind.
Privates Baurecht für Einsteiger
Der größte Branchenverband der Bauwirtschaft begrüßt den Vorstoß, mit der Zweifel am Geltungsbereich des Arbeitsschutzes ausgeräumt werden sollen. „Egal ob es sich um einen Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder einen Soloselbständigen handelt: Auf der Baustelle muss jeder verpflichtet sein, nicht nur andere auf der Baustelle tätigen Personen, sondern auch sich selber vor Gefahren zu schützen", so Pakleppa weiter.
Denn wer sich selber nicht ausreichend schützt, gefährdet damit möglicherweise auch andere auf der Baustelle. "Wer als Soloselbständiger ohne Absturzsicherung arbeitet, gefährdet auch andere – unabhängig von der Art seines Vertragsverhältnisses. Eine fehlende Verpflichtung, für ausreichenden Arbeitsschutz zu sorgen, darf auch nicht zum Wettbewerbsvorteil werden. Wir brauchen daher im Bereich der Arbeitsschutz- und Sozialregeln ein `level playing field´, um eine umfassende Absicherung zu gleichen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Der hessische Antrag weist in die richtige Richtung“, erklärte Pakleppa abschließend.
Bild: Yury Kim (Pexels, Pexels Lizenz)
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