15.06.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Eigentlich wollte die IG BAU ja bereits im März mit den Verhandlungen zu den Mindestlöhnen beginnen. Die Verschleppungstaktik der Arbeitgeber ist ein Skandal.
Interessante und wegweisende Baurechtsentscheidungen
Denn wenn bis zum 31. Dezember keine neuen Branchen-Mindestlöhne ausverhandelt und von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt sind, droht der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro ab 1. Januar 2018 für viele Bauarbeiter.
Zur Zeit betragen die Mindestlöhne (ML) am Bau
Wir wollen endlich auch den ML 2 im Osten und insgesamt höhere Mindestlöhne.
Aber die Arbeitgeber posaunen schon jetzt heraus, dass sie den Mindestlohn 2 (für „Facharbeiten“) nicht mehr wollen.
Wer nicht bereit ist, die Mindestlöhne zu erhöhen und den Mindestlohn 2 (für „Facharbeiten“) im Osten nicht einführen und insgesamt sogar abschaffen will, der zerstört einen faireren Wettbewerb am Bau und setzt Tarifverträge und alle tariftreuen Betriebe und deren Arbeitnehmer unter Druck.
Darum gehen uns die Mindestlohnverhandlungen alle an!
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