25.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Willis Towers Watson.
Unternehmen rechnen damit, dass ab 2020 Tarifverträge die neu geschaffene reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell in der Breite aufgreifen werden. Zudem würden wahrscheinlich höchstens ein Viertel der nicht tarifgebundenen Unternehmen künftig einem Sozialpartnermodell betreten, wie 70 Prozent der befragten Unternehmensvertreter, bAV-und HR-Verantwortliche aus mittleren und großen Unternehmen in Deutschland, angaben. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz war eines der Schwerpunktthemen auf der bAV-Konferenz, die Willis Towers Watson am 10. Oktober 2017 für rund 200 Teilnehmer in Frankfurt am Main ausgerichtet hat.
„Versorgungslohn, also bAV, ist ebenso wichtig wie Barlohn – genau das ist die Botschaft des Betriebsrentenstärkungsgesetzes“, sagt Dr. Reiner Schwinger, Managing Director von Willis Towers Watson Deutschland. „Durch das Gesetz wurde der ‚Instrumentenkasten‘ für die Altersversorgung in Unternehmen noch einmal erweitert. Jetzt steht zu beweisen, dass die Unternehmen der bAV privatwirtschaftlich den gewünschten Schwung geben können.“
„Im internationalen Vergleich liegt das deutsche Altersversorgungssystem nur im unteren Mittelfeld“, sagt Dr. Thomas Jasper, Leiter der bAV-Beratung bei Willis Towers Watson Deutschland. So liegt die Lohnersatzrate deutlich unter dem OECD-Durchschnitt, das Pro-Kopf-Vermögen ist ebenfalls geringer ausgeprägt und die betriebliche Altersversorgung erreicht bislang nur 40 Prozent der Arbeitnehmer. „Hier besteht klar Handlungsbedarf – und auch wenn das Betriebsrentenstärkungsgesetz längst nicht alle bAV-Probleme anpackt, so ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung.“
Die Chancen und Grenzen des Sozialpartnermodells nach dem BRSG erläutert bAV-Experte Jasper von Willis Towers Watson wie folgt:
„Investieren Unternehmen für durchschnittliche Arbeitnehmer nur 4 Prozent der jeweiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in die bAV, kann – je nach Verzinsung der Beiträge – die Lohnersatzrate um bis zu 19 Prozentpunkte und damit über den OECD-Durchschnitt steigen“, sagt Jasper.
Darüber hinaus kann die bAV auch wesentlich zum Ausbau der ergänzenden kapitalgedeckten Altersversorgung beitragen. „Hierfür bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit dem Sozialpartnermodell neue Möglichkeiten. Einen großen Fortschritt bedeutet die Chance, rechtssicher bAV-Modelle einzuführen, die automatisch alle Mitarbeiter in einem Unternehmen erfassen – die so genannten Opting-out-Modelle. “ Gerade Opting-Out-Modelle werden der Willis Towers Watson-Umfrage zufolge künftig stark genutzt werden – als tarifvertraglich-flankierte Gestaltungsoption für Betriebspartner (59 Prozent Zustimmung) oder als tarifvertraglich-geregelte Gestaltungspflicht für Betriebspartner (28 Prozent Zustimmung).
Das Sozialpartnermodell hat allerdings auch Grenzen: Nur 45 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten tarifgebunden – und gerade in Branchen mit geringer Tarifabdeckung ist die bAV meist unterdurchschnittlich verbreitet. „Hier wird es darauf ankommen, wie viele nicht tarifgebundene Unternehmen einem Sozialpartnermodell freiwillig beitreten werden“, sagt Jasper. Die Umfrageergebnisse fallen in dieser Hinsicht ernüchternd aus: Unternehmensvertreter rechnen überwiegend damit, dass sich höchstens ein Viertel der nicht tarifgebundenen Unternehmen einem Sozialpartnermodell anschließt. Jasper betont: „Ohne einen substantiellen Beitrag der nicht tarifgebundenen Arbeitgeber wird sich die Verbreitung der bAV nur begrenzt steigern lassen. Die Botschaft des BRSG ist eindeutig – jetzt sind die Unternehmen am Zug. Sie können – wo künftig möglich – einem Sozialpartnermodell beitreten oder aber die schon lange bestehenden und vielfältig erprobten Gestaltungsmöglichkeiten für die bAV nutzen.“
Auf Basis der Umfrageergebnisse sowie auf Basis der Erfahrungen aus dem Ausland mit Opting-out-Modellen beispielsweise in Großbritannien schätzt Jasper, dass in einem optimistischen Szenario künftig rund 65 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland über eine bAV verfügen könnten. „Das wäre schon ein ansehnlicher Fortschritt“, so der bAV-Experte.
Geplant ist, dass der Gesetzgeber im Jahr 2023 die durch das BRSG erreichten Fortschritte überprüfen wird, um dann ggf. weitere Maßnahmen zum Ausbau der ergänzenden Altersvorsorge einzuleiten. „Im Jahr 2023 werden wir sicher erste Erfolge des BRSG sehen, aber ein abschließendes Fazit wäre zu diesem Zeitpunkt verfrüht.“
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