03.08.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland AG.
Einzige Ausnahmen: Sachsen und Bayern. Die genauen Bedingungen sind dezentral in den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. „Ausschlaggebend für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist das Bundesland, in dem der Arbeitsplatz liegt, und nicht das, in dem sich der Wohnsitz befindet“, sagt Michael Schmidt, Leiter des TÜV Rheinland Hochschul-Campus.
„Jedem dazu berechtigten Arbeitnehmer stehen drei bis fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zur Verfügung“, so der TÜV Rheinland-Experte. Diese können oft auch gebündelt alle zwei Jahre genommen werden. Der Arbeitnehmer muss dafür in den meisten Bundesländern mindestens sechs, in Baden-Württemberg und im Saarland zwölf Monate im Unternehmen tätig sein. Das Recht auf Bildungsurlaub besteht jedoch in den meisten Bundesländern nicht, wenn das Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt.
Um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden, muss die Weiterbildung bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Es muss eine politische oder berufliche Weiterbildung sein, die von einer anerkannten Einrichtung durchgeführt wird und für jeden zugänglich ist. In manchen Bundesländern ist auch eine Weiterbildung zum Ehrenamt zugelassen. Die meisten Bundesländer führen eine Datenbank mit zugelassenen Kursen, der Arbeitnehmer kann dabei selbst die Schwerpunkte der Fortbildung bestimmen. Die Seminarkosten trägt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber zahlt währenddessen das Gehalt oder den Lohn weiter.
„Arbeitnehmer sollten so früh wie möglich den gewünschten Bildungsurlaub mit dem Arbeitgeber absprechen und ihn mindestens acht Wochen vor Beginn einreichen“, ergänzt Michael Schmidt. Der Antrag erfolgt schriftlich mit Namen, Inhalt und Dauer der Weiterbildung. Der Bildungsurlaub kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt, muss dann aber zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?