31.01.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Staatssekretär Baake hierzu: "Mit dem EEG 2017 haben wir uns vorgenommen, künftig auch Mieter stärker bei der Umsetzung der Energiewende einzubeziehen. Mieterstrom kann auch ein Baustein sein, dem Ausbau der Photovoltaik neuen Auftrieb zu verleihen. Deswegen haben wir uns im Bundeswirtschaftsministerium mit der Studie die rechtliche und wirtschaftliche Situation von Modellen für Mieterstrom genauer angeschaut. Jetzt haben wir eine gute Grundlage für die Ausgestaltung einer zukünftigen Förderung."
In bereits existierenden Modellen für Mieterstrom wird Strom aus einer dezentralen Erzeugungsanlage in unmittelbarer räumlicher Nähe – meistens im selben Wohngebäude – an Kunden geliefert. Die Studie zeigt: In vielen Fällen lohnt es sich für Gebäudeeigentümer, Vermieter und weitere Akteure nicht, das Potenzial zu erschließen. Eine Förderung würde die Anzahl der rentablen Projekte deutlich erhöhen. Die Studie zeigt auch, dass man Mieterstrom mit einer direkten Vergütung zielgenauer und differenzierter fördern kann als mit einer pauschalen Verringerung der EEG-Umlage.
Untersucht wurde auch, wie groß das Potenzial für Mieterstrommodelle in Deutschland ist. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden können.
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