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Brandschutz in der Baustellenpraxis

21.02.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Thomas c. Dehmel, Dipl.-Ing. Architekt.

Auf Baustellen gewinnt die praktische Umsetzung brandschutztechnischer Anforderungen zunehmend an Bedeutung. Das ist für den bauleitenden Architekten ein weiterer Aspekt, den er im Auge behalten und den er gemäß Musterbauordnung § 56 koordinieren muss.

Wie sind Leitungen von Wasser, Elektrik oder Lüftung in Übereinstimmung mit der MLAR durch eine Holzbalkendecke zu führen? Was ist bei der Ausbildung der Attika einer Brandwand zu beachten? Die Umsetzung der Bauordnung bei Bestandsbauten bringt zudem stets Überraschungen mit sich. Vom Bauleiter wird erwartet, kritische Punkte im Vorfeld zu erkennen und rechtzeitig korrigierend einzugreifen, um so die brandschutztechnischen Belange erfolgreich in den Bauablauf zu integrieren. Dies kann gelingen, wenn drei wesentliche Aspekte beachtet werden:

Tipp 1) Eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Prüfingenieur für Brandschutz.

Tipp 2) Ein steter Informationsfluß aller Beteiligten über die Anforderungen des geprüften Brandschutznachweises und seiner Ergänzungen.

Tipp 3) Der Einbau von Bauteilen mit brandschutztechnischer Anforderung z.B. feuerhemmender Türen oder Leitungsschottungen erst nach Prüfung der Übereinstimmung mit den Vorgaben und Einbaubedingungen der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. den Prüfzeugnissen.

Ansonsten besteht die Möglichkeit, sich durch einen kompetenten Fachbauleiter Brandschutz unterstützen zu lassen.

Thomas c. Dehmel, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Berlin

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